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ALLRIS - Auszug

07.05.2019 - 4.1 Bericht aus dem Dezernat III zur Demonstration auf dem Theodor-Heuss-Ring

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Stadtrat Zierau weist darauf hin, dass Demonstrationen nicht genehmigt, sondern nur angemeldet werden müssen. In Kiel ist die Versammlungsbehörde im Bürger- und Ordnungsamt organsiert. Die am 26.04.2019 auf dem Theodor-Heuss-Ring (THR) durchgeführte Demonstration sei beim Bürger- und Ordnungsamt angemeldet gewesen. In einem Kooperationsgespräch mit der Polizei und der Anmeldenden wurde vereinbart, die ursprünglich vorgesehene Zwischenkundgebung auf dem THR auf einen nahegelegenen Parkplatz zu verlegen. Eine längere Sperrung könnte zu Rückstauungen führen, die beispielweise  den Rettungsdienst behindern. Die vom Bürger- und Ordnungsamt erlassenen Beschränkungen seien von der Anmeldenden umzusetzen gewesen, eine sehr kleine Gruppe der Versammlungsteilnehmer*innen hätte sich allerdings nicht daran gehalten, den THR blockiert und sei daraufhin durch die Anmelderin von der Versammlung ausgeschlossen worden. Die Freigabe des THR hätte sich dadurch erheblich verzögert. Er dankt allen Einsatzkräften insbesondere für das besonnene und deeskalierende Verhalten der Polizei bei der letztlich erforderlichen Räumung der Strecke.

 

Der Innen- und Umweltausschuss erörtert den Bericht und schließt sich dem Dank an.

 

- Kenntnis genommen -