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ALLRIS - Auszug

05.06.2019 - 8.6 Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft – Rechtsform und weiteres Vorgehen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Die Ratsversammlung stimmt der Absicht der Verwaltung, die KiWoG bei Gründung in der Rechtsform GmbH & Co. KG auszubilden, zu.

 

  1. Die Ratsversammlung beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage einen Businessplan sowie die entsprechenden Gesellschaftsverträge für die KiWoG zu erarbeiten.

 

  1. Die Ratsversammlung beauftragt die Verwaltung, die Übertragung aller im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücke mit reiner Wohnbebauung sowie Grundstücke, auf denen reine Wohnbebauung vorgesehen ist (s. Anlage), an die KiWoG vorzubereiten. Die Übertragung steht dabei unter dem Vorbehalt noch vorzunehmender steuer- und beihilferechtlicher Prüfungen sowie der Beurteilung durch den noch zu erstellenden Businessplan der KiWoG.

 

  1. Die Ratsversammlung beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um bei der Kommunalaufsicht die beabsichtigte Gründung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft in Kiel anzuzeigen und die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht herbeizuführen.

 

  1. Nach Abschluss der Vorarbeiten (s. Ziff. 1 4) legt die Verwaltung der Selbstverwaltung die abschließende Entscheidung zur Gründung der KiWoG vor (Gründungsbeschluss).

 

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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen bei Gegenstimmen der CDU

 

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Anlagen zur Drucksache