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05.06.2019 - 6.1 Antrag der Kinder- & Jugendkommission: Kinder- und Jugendbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel im Sinne von § 47 f Gemeindeordnung auf Grundlage...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Ratsherr Temel, SPD-RatsfraktionHerr Osbar, Ratsfraktion Bündnis 90/Die GrünenHerr Kuberski, FDP-Ratsfraktion
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 05.06.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Lederer (SPD) erläutert den Antrag. Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Beschluss:
Auf Grundlage der Drs. 0408/2009 und Drs. 0947/2009 wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendkommission beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, welches nachstehende Vorgaben berücksichtigen soll. Die Federführung obliegt dem Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendkommission. Das Konzept schließt ergänzt an die Leitlinie zur Bürgerbeteiligung an.
Bestandteile dieses Konzeptes sollen sein:
1) Die Kinder- und Jugendbeteiligung an Entscheidungsprozessen der Landeshauptstadt Kiel ist eine Querschnittsaufgabe, die in allen Bereichen von Verwaltung und Selbstverwaltung im Sinne von § 47f wahrzunehmen ist.
2) Die Ämter sollen befähigt werden Kinder- und Jugendbeteiligung qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich durchzuführen bzw. zu beauftragen. Dafür müssen sowohl finanzielle als auch personelle Rahmenbedingungen geschaffen werden.
3) Wann die Verwaltung Kinder und Jugendliche beteiligen muss, soll für alle Mitarbeiter*innen transparent und klar sein.
4) Erarbeitung einer Handlungsleitlinie für Entscheidungen im o.g. Sinne, an denen Jugendliche und Kinder zu beteiligen sind. Die Leitlinie soll für Kinder und Jugendliche verständlich sein.
5) Das Kinder- und Jugendbüro soll in seiner Querschnittsfunktion bestärkt und ausgebaut werden.
6) Es soll ein Begleitgremium mit einer Grundbesetzung aus Selbstverwaltung, Verwaltung und Jugendvertretung eingerichtet werden, das den Prozess begleiten soll und regelmäßig über die Umsetzung des Konzeptes berichtet.
Dieser Prozess soll durch
1) eine Evaluation des derzeitigen Standes von Beteiligungsverfahren innerhalb der Stadtverwaltung,
2) die Einrichtung einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe und
3) die Förderung einer sozialraumorientierten Einbindung verschiedener Institutionen und Akteure, von Jugendeinrichtungen, Schulen, Vereinen und Initiativen verstetigt werden.
Bis zur endgültigen Beschlussfassung durch die Ratsversammlung erfolgt regelmäßig ein Bericht über den aktuellen Stand im Jugendhilfeausschuss.