Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Auszug

11.06.2019 - 7.7 Verfahren zur Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach dem Baugesetzbuch

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

Die Zuständigkeit für die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach den §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB) richtet sich nach den Zuständigkeitsregelungen der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Kiel.

Reduzieren

Abstimmung:

Einstimmig beschlossen