Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Auszug

13.06.2019 - 10.10 Positionierung der Landeshauptstadt Kiel (LHK) als Trägerin öffentlicher Belange und in Teilen späterer Straßenbaulastträgerin zu den verkehrlichen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

Die Landeshauptstadt Kiel (LHK) übermittelt dem Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein die folgenden Positionen als Trägerin öffentlicher Belange und für geplante, Nichtbundesfernstraßen auf ihrem Gebiet zukünftige Straßenbaulastträgerin zum Ausbau der B 404 zur A 21 zwischen Klein Barkau und Kiel Wellseedamm:

 

1. Das Verfahren zum Ausbau der B 404 zur A 21 wird weiterhin konstruktiv unterstützt und es wird sichergestellt, dass die betroffenen öffentlichen und privaten Belange umfassend in den Planungs- und Abwägungsprozess einfließen. Der Ausbau der B 404 zur A 21 wird uneingeschränkt begrüßt und unterstützt.

 

2. Die Führung der Nebenfahrbahn, später in der Straßenbaulast der LHK, für die Anbindung der Stadtteile Moorsee und Schlüsbek an den Stadtteil Neumeimersdorf und die Innenstadt für den Kfz-Verkehr und den ÖPNV soll auf der Westseite der zukünftigen A 21 zwischen einer Anbindung an das Brückenbauwerk über die A 21 zwischen den Stadtteilen Moorsee und Schlüsbek sowie dem Kreuzungspunkt der Stren Radewisch und Solldiekswall im Stadtteil Neumeimersdorf liegen.

 

3. Die Führung der Fuß- und Radverkehre soll gemäß Kieler Standard als separater, 4 m breiter, kombinierter Geh- und Radweg ebenfalls westlich der zukünftigen A 21 mit Übernahme der Kosten für die Mehrbreiten gegenüber dem Modell „Barkauer Land" durch die LHK erfolgen.

 

4. Es soll eine Querungsmöglichkeit (z. B. Unterführung) der A 21 auf Höhe der Edisonstraße für Fuß- und Radverkehr als Ersatz für die vorhandene, lichtsignalisierte Querungsmöglichkeit über die B 404 für den Fuß- und Radverkehr im Bereich der Einndung der Edisonstraße in die B 404 zur Aufrechterhaltung der heute vorhandenen, separaten Fuß- und Radwegeverbindung zwischen den Stadtteilen Wellsee und Moorsee bzw. Schlüsbek mit Anbindung der Edisonstraße an den o. g. 4 m breiten Geh- und Radweg zwischen den Stadtteilen Neumeimersdorf und Moorsee errichtet werden.

 

5. Es soll eine Ausfahrtmöglichkeit für auf der A 21 von Süden kommende Kfz-Verkehre auf die Edisonstraße Richtung Osten mit Kostentragung für diese zusätzliche Ausfahrtmöglichkeit durch die LHK geben.

 

6. Planerisch soll ein weiterer Anschlusses der Edisonstraße für Verkehre in Richtung Süden mit einer Querung der zukünftigen A 21 berücksichtigt werden. Die dafür notwendigen Flächen sollen von anderen Planungen freigehalten werden.

 

7. Es soll geprüft werden, ob mit einem vertretbaren Mehraufwand eine Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr unter dem neuen A 21-Bauwerk über die Schlüsbek mit realisiert werden kann.

 

Diese Beschlussfassung ersetzt den Beschluss der Drs. 0525/2007.

 

 

 

Reduzieren

Alternative Abstimmung:

r TOP 10.10 (Drs. 0551/2019): SPD, GRÜNE, FDP, AfD, SSW

r TOP 10.10.1 (Drs. 0599/2019): CDU

Gegen beide Anträge: DIE LINKE, Die FRAKTION

Enthaltungen:  Keine

Damit ist Beschlussvorlage zu Punkt 10.10 (Drs. 0551/2019) mit Mehrheit beschlossen und der Alternativantrag zu Punkt 10.10.1 (Drs. 0599/2019) abgelehnt.  

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache