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ALLRIS - Auszug

13.06.2019 - 8.1 Aktualisierung des JuFöG - Mitbestimmung von Kinder- und Jugendvertretungen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel bittet den Schleswig-Holsteinischen Landtag § 48 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Jugendförderungsgesetz - JuFöG) dahingehend zu aktualisieren, dass die Möglichkeit eröffnet wird, in die kommunalen Jugendhilfeausschüsse nach § 71, SGB VIII auch ein Mitglied mit beratender Stimme auf Vorschlag der örtlichen Kinder- und Jugendbeiräte zu wählen.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen