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13.06.2019 - 9.5.2 Kieler Woche - ein friedliches Fest der Völkerverständigung, Alternativantrag zur Drs. 0581/2019
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.5.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Ratsherr Stadelmann, SPD-RatsfraktionRatsherr Scheelje, Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENRatsherr Dr. Soll, FDP-RatsfraktionRatsfrau Dr. Swoboda, SSW-Ratsfraktion
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 13.06.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel bekennt sich zur Kieler Woche als friedlichem Fest der Völkerverständigung, welches traditionell davon geprägt ist, dass die Stadt Gastgeberin ist für Menschen aus aller Welt. Das gilt ganz besonders für unsere Partnerstädte, die während der Kieler Woche vielfältige Gelegenheiten haben, einander in friedlichem, feierlichem und fröhlichem Rahmen zu begegnen. Das ganze Jahr über und besonders in dieser Zeit ist Kiel ein Ort, wo wir auf allen Gebieten den Respekt füreinander und das Miteinander fördern und niemanden ausschließen.
Im Sinne der vom früheren Oberbürgermeister Andreas Gayk begründeten Ausrichtung, die auf Frieden und Völkerverständigung abzielt, wird die Verwaltung gebeten, zur Kieler Woche 2020 ein öffentliches Forum zu installieren. Dort sollen in einem Gesprächskreis aus Politik, Bundeswehr, Unternehmen, Verwaltung, NGOs und Bürger*innen das Thema der Rüstungsindustrie, ihrer Bedeutung für Kiel und Konversionsmöglichkeiten diskutiert werden.
Gleichzeitig erkennen wir den grundgesetzlich verankerten Beitrag der Bundeswehr zum Erhalt von Sicherheit und Frieden an.
Alternative Abstimmung:
Für TOP 9.5 (Drs. 0581/2019): 10 Stimmen
Für TOP 9.5.1 (Drs. 0614/2019): 3 Stimmen
Für TOP 9.5.2 (Drs. 0630/2019): 28 Stimmen
Gegen alle Anträge: 13 Stimmen
Enthaltungen: Keine
Der Antrag unter TOP 9.5 (Drs. 0581/2019) und der Alternativantrag unter TOP 9.5.1 (Drs. 0614/2019) sind somit abgelehnt.
Der Alternativantrag unter TOP 9.5.2 (Drs. 0630/2019) ist damit mit Mehrheit beschlossen.