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ALLRIS - Auszug

15.08.2019 - 8.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1010V „Hopfenstraße“ (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Müller, Projektentwicklerin bei der GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG, gibt bekannt, dass im Hinterhofbereich 46 ebenerdige Stellplätze gebaut werden würden. Auf deren Überdachung werde ein Mietergarten entstehen. Herr Gosmann, Leiter des Stadtplanungsamtes, ergänzt auf Nachfrage, dass weitere öffentliche Parkplätze nicht möglich seien, weil es sich um ein privates Bauvorhaben handele.

 

Beschluss:

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1010V Hopfenstraße" im Stadtteil Kiel-Vorstadt für das Baugebiet Hopfenstraße 33 45 / Lerchenstraße 15 + 17 und seine Begründung werden in der vorliegenden Fassung  beschlossen. Die Abgren­zung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1010V Hopfenstraße" und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die beteiligten Behör­den und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Ausle­gung zu benachrichtigen.

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Drucksache