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15.08.2019 - 8.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1010V „Hopfenstraße“ (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Stadtplanungsamt
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 15.08.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Müller, Projektentwicklerin bei der GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG, gibt bekannt, dass im Hinterhofbereich 46 ebenerdige Stellplätze gebaut werden würden. Auf deren Überdachung werde ein Mietergarten entstehen. Herr Gosmann, Leiter des Stadtplanungsamtes, ergänzt auf Nachfrage, dass weitere öffentliche Parkplätze nicht möglich seien, weil es sich um ein privates Bauvorhaben handele.
Beschluss:
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1010V „Hopfenstraße" im Stadtteil Kiel-Vorstadt für das Baugebiet Hopfenstraße 33 – 45 / Lerchenstraße 15 + 17 und seine Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1010V „Hopfenstraße" und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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287,9 kB
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2,8 MB
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3,3 MB
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