Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Auszug

14.08.2019 - 5.2 Schutz der Steilküste in Schilksee

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Reduzieren

 

Die Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.2 werden gemeinsam zur Beratung aufgerufen.

Im Hauptausschuss besteht Einvernehmen, der Ratsversammlung die im Bauausschuss beschlossene Fassung der Anträge zur Beschlussfassung zuzuleiten.

Ratsherr Kruber übernimmt den Ortsbeiratsantrag zu TOP 5.1 (Drs. 0310/2019).
Hinweis: Der Ortsbeiratsantrag bleibt dennoch bestehen, da es sich bei ihm um einen eigenständigen Antrag und nicht um einen Änderungs- oder Alternativantrag handelt.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung folgenden Beschluss:

  1. Das Grünflächenamt der Landeshauptstadt Kiel wird aufgefordert, den Abbruch der Steilküste Schilksee jährlich zu überprüfen und den durchschnittlichen Abbruch der letzten 5 Jahre sowie die daraus zu erwartende Zeit zu berechnen, in der es voraussichtlich zu Schäden an den Häusern nahe der Küste und an den Versorgungsleitungen der Stadt Kiel, die in diesem Bereich liegen, kommen wird.

 

  1. Die Landeshauptstadt Kiel wird gebeten, das zuständige Ministerium des Landes Schleswig Holstein aufzufordern, den Bürgerinnen und Bürgern den aktuellen Planungsstand und weitere Maßnahmen zum nachhaltigen Küstenschutz an der Ostseeküste in Kiel mitzuteilen. Dabei soll besonders berücksichtigt werden:

-       neueste Erkenntnisse über Veränderungen, die durch den Klimawandel entstehen können.

-       Konsequenzen für bestehende Ökosysteme im Falle von baulichen Maßnahmen zum Küstenschutz und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen.

 

  1. Die Landeshauptstadt Kiel möge Maßnahmen vorschlagen, die die Steilküste vor Beschädigungen schützen. Die zuständigen Landesbehörden werden gebeten darzulegen, wie auch die Nachbarstandorte (Strande und Falckenstein) in Maßnahmen integriert und auch dort eine natürliche Küstendynamik gesichert werden kann. Dabei ist zu prüfen, ob der Rückgang der Küstenlinie, auch ohne invasive Maßnahmen zu ergreifen, durch einen „geordneten Rückzug“ verlangsamt werden kann. Die Verwaltung wird gebeten, ordnungsrechtliche Maßnahmen durchzusetzen, die von Menschen verursachte Beschädigungen der Steilküste verhindern.

 

  1. Als Eigentümerin der Steilküste soll die Landeshauptstadt Kiel einen Dialog mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern aufnehmen.

 

 

 

 

Reduzieren

 

Abstimmung:

Einstimmig beschlossen