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ALLRIS - Auszug

22.08.2019 - 8.1 Nachhaltiger Schutz der Steilküste Schilksee

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Das Grünflächenamt der Landeshauptstadt Kiel wird aufgefordert, den Abbruch der Steilküste Schilksee jährlich zu überprüfen und den durchschnittlichen Abbruch der letzten 5 Jahre sowie die daraus zu erwartende Zeit zu berechnen, in der es voraussichtlich zu Schäden an den Häusern nahe der Küste und an den Versorgungsleitungen der Stadt Kiel, die in diesem Bereich liegen, kommen wird.

 

  1. Die Landeshauptstadt Kiel wird gebeten, das zuständige Ministerium des Landes Schleswig Holstein aufzufordern, den Bürgerinnen und Bürgern den aktuellen Planungsstand und weitere Maßnahmen zum nachhaltigen Küstenschutz an der Ostseeküste in Kiel mitzuteilen. Dabei soll besonders berücksichtigt werden:

-       neueste Erkenntnisse über Veränderungen, die durch den Klimawandel entstehen können.

-       Konsequenzen für bestehende Ökosysteme im Falle von baulichen Maßnahmen zum Küstenschutz und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen.

 

  1. Die Landeshauptstadt Kiel möge Maßnahmen vorschlagen, die die Steilküste vor Beschädigungen schützen.

 

  1. Als Eigentümerin der Steilküste soll die Landeshauptstadt Kiel einen Dialog mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern aufnehmen.

 

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen

 

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Information für die Mitglieder der Gremien:

 

Die Verwaltung hat in der Geschäftlichen Mitteilung Steilküste Schilksee (Drs. 0052/2020) berichtet.