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ALLRIS - Auszug

22.08.2019 - 10.8 Umgang mit Erstattungsforderungen aus Verpflichtungserklärungen, die im Zusammenhang mit § 23 Aufenthaltsgesetz vor dem 06.08.2016 abgegeben wurden

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Stadt Kiel schließt sich der Handlungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom 01.03.2019 an und verzichtet in bestimmten Einzelfällen auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche aus vor dem 06.08.2016 abgegebenen Verpflichtungserklärungen nach § 23 in Verbindung mit § 68a Aufenthaltsgesetz. Hierbei handelt es sich um Erstattungsforderungen aus dem Leistungsbezug des SGB II; bei der Stadt sind dies Ansprüche aus der Gewährung der Kosten der Unterkunft (KdU).

 

 

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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen bei Gegenstimmen der AfD

 

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Anlagen zur Drucksache