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ALLRIS - Auszug

27.08.2019 - 8.2 Legale Flächen für Graffiti und Förderung von Streetart

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, weitere Flächen zu prüfen, an denen das legale Sprayen von Graffiti möglich ist. Insbesondere soll geprüft werden, ob Holzwände entlang der Veloroute 10, an der Skateranlage in der Wik oder an der Skateanlage unter der Prinz-Heinrich-Brücke, ggf. in Trägerschaft von Vereinen/Eigentümer*innen, aufgestellt werden können.

Zudem soll geprüft werden, an welchen öffentlichen Gebäuden eine Gestaltung durch professionelle Streetart-Künstler*innen möglich wäre und wie diese Kunstwerke im speziellen von der Stadt gefördert werden könnten.

Des Weiteren soll aufgezeigt werden, wie ein Graffiti-Kunstpreis ausgelobt und umgesetzt werden könnte.

 

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von CDU und AfD