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ALLRIS - Auszug

28.08.2019 - 7.3 „Gute Arbeit – guter Lohn“ auch bei der Vergabe von Postdienstleistungen berücksichtigen!

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie die Landeshauptstadt Kiel bei der künftigen Vergabe von Postdienstleistungen ihre Ausschreibungen so gestalten kann, dass die Aushrung der jeweils in Auftrag gegebenen Postdienstleistung an die Sicherstellung sozialer und beschäftigungspolitischer Bedingungen geknüpft wird. Auf diese Weise soll die Landeshauptstadt Kiel den Grundsatz „Gute Arbeit guter Lohn“ auch bei der öffentlichen Beauftragung von Unternehmen der Postdienstleistungsbranche umsetzen. Gute Arbeit guter Lohn“ bedeutet, die Kriterien: sozialversichert, tarifgebunden und mitbestimmt, zukünftig verbindlich mit in den Ausschreibungen vorzugeben und bei der Auswahl der Beauftragung zu berücksichtigen. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Kriterium „sozialversichert“ nicht zu einem Ausschluss von Postdienstleistungsunternehmen führt, die u.a. studentische Hilfskräfte auf 450 € - Basis beschäftigen. Das Kriterium „mitbestimmt“ ist erfüllt, sofern sich Unternehmen an die Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes halten.

 

Die Kriterien müssen im Verfahren bei den Unternehmen abgefragt und durch eine Unterschrift bestätigt werden. Dezidierte Nachweise sind aufgrund des Bürokratieaufwands nicht einzureichen.

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen