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ALLRIS - Auszug

15.08.2019 - 10.1.2 Änderungsantrag zur Drs. 0682/2018, "Gründach- und Fassadenbegrünungsprogramm für Kiel"

Beschluss:
vertagt
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Ratsherr Langniß erklärt, den letzten Satz in Absatz 1 des Interfraktionellen Antrags wie folgt zu ändern:

 

Die Forderungen zur Begrünung sind auch beim Verkauf städtischer Grundstücke vertraglich und grundbuchlich abzusichern. Für den Fall des Weiterverkaufs muss geprüft werden, ob diese Forderungen auf Dritte übertragen werden kann.

 

Durch die Vertagung des Ursprungsantrags zu TOP 10.1 (Drs. 0682/2018) ist auch der Änderungsantrag mit vertagt.