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ALLRIS - Auszug

03.09.2019 - 8.6 Prüfauftrag: Keine Wildtiere in Zirkussen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob öffentliche Flächen zukünftig nur noch an solche Zirkusbetriebe vermietet werden können, welche keine Wildtiere mit sich führen, beziehungsweise unter welchen Umständen dies möglich wäre. Im Unterschied zur Drucksache 0444/2015 soll hierbei das Argument der Sicherheit des Menschen in Bezug auf mögliche Ausbrüche etc. im Vordergrund stehen. Auch könnten bauordnungsrechtliche Gründe geprüft werden.

 

Als gefährliche Wildtiere sind insbesondere die in §29 Landesnaturschutzgesetz genannten „Tiere aller großen Katzen- und Bärenarten, Wölfe, Krokodile und Giftschlangen“ anzusehen.

Es wird ebenfalls gebeten zu prüfen, in wie weit diese Liste auf nicht im Landesnaturschutzgesetz genannte Tiere wie Elefanten, Flusspferde, Nashörner, Giraffen und Zebras sowie möglichst viele andere potentiell gefährliche Wildtiere erweiterbar wäre.

 

Sollte keine klare Stellungnahme möglich sein wird darum gebeten, einen Überblick über mögliche Gerichtskosten und eventuelle Strafzahlungen im Falle einer diesbezüglichen Klage zu geben.

 

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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen bei Gegenstimmen der CDU.