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11.09.2019 - 7.3 Änderung des Gesellschaftsvertrags der Kiel-Marketing GmbH
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Zusätze:
- Eigenbetrieb Beteiligungen - 83.1.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 11.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Vertreterin der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung der Kiel-Marketing GmbH wird angewiesen, folgendem Antrag zuzustimmen:
In § 6 „Geschäftsführung und Vertretung“ des Gesellschaftsvertrags der Kiel-Marketing GmbH wird Abs. (6) eingefügt:
Der Geschäftsführer unterliegt insbesondere dem Direktions- und Weisungsrecht der Gesellschafterin, Landeshauptstadt Kiel, und hat damit den Weisungen der Gesellschafterversammlung Folge zu leisten. Über diese Weisungen hat der Geschäftsführer dem Aufsichtsrat zu berichten.
§ 8 Abs. 4 „Vorsitz, Einberufung, Beschlussfassung und Vertretung des Aufsichtsrats“ wird ergänzt (siehe Markierung):
Die Einladung ist schriftlich oder elektronisch, nach einem sicheren und mit dem Aufsichtsrat zuvor abgestimmten Verfahren, unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen zu übermitteln. In dringenden Fällen kann fernmündlich oder auf andere geeignete Weise mit kürzerer Frist geladen werden.