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ALLRIS - Auszug

19.09.2019 - 11.8 Bauprogramm der Immobilienwirtschaft (überarbeitete Fassung)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Das anliegende Bauprogramm der Immobilienwirtschaft definiert auf Grundlage der verfügbaren personellen Kapazitäten das umsetzbare jährliche Bauvolumen von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen mit einem geschätzten Auftragswert > 1 Mio. € bis einschließlich 2021. Nähere Ausführungen, welche Vorhaben das Bauprogramm umfasst, befinden sich in der Begründung. Veränderungen des Programms sind insoweit möglich, wenn der jeweilige Planungs- und Baufortschritt einer Maßnahme es zulässt und dies nicht zur Erhöhung des Bauvolumen eines Jahres führt. Eine Erhöhung des Bauvolumens setzt die Verfügbarkeit weiterer personeller Kapazitäten voraus. Daher wird um Zustimmung zu folgenden Antragspunkten gebeten:

 

  1. Das anliegende Bauprogramm mit den dargestellten Zeitplänen wird zur Kenntnis genommen und der damit verbundenen Priorisierung zugestimmt. 

 

  1. Eine andere Priorisierung von Vorhaben erfolgt nur unter den in der Begründung näher beschriebenen Maßgaben und unter grundsätzlicher Beibehaltung des Gesamtbauvolumens.

 

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert das Bauprogramm ab 2020 halbjährlich zu aktualisieren und über Änderungen zu informieren sowie die Darstellung mit dem Haushaltsplan und dem in Aufbau befindlichen Bauinvestitionscontrolling zu synchronisieren.
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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen bei Gegenstimmen der CDU und Enthaltungen von DIE LINKE

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Anlagen zur Drucksache