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19.09.2019 - 10.14 Leitlinien für eine Smarte Stadt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.14
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Ratsfrau Schubert, SPD-RatsfraktionRatsfrau Naumann, CDU-RatsfraktionRatsherr Krumbeck, Ratsfraktion Bündnis 90/Die GrünenRatsfrau Hübner, FDP-RatsfraktionRatsherr Schmidt, SSW-Ratsfraktion
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Status Beschluss:
- Beschlussverfolgung erwünscht Oct 21, 2020
- Datum:
- Do., 19.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Drucksache:
-
0851/2019 Leitlinien für eine Smarte Stadt
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ratsherr Halle, Die FRAKTION, beantragt die Überweisung in den Innen- und Umweltausschuss (Federführung) und den Wirtschaftsausschuss.
Abstimmung über den Überweisungsantrag:
Ja-Stimmen: DIE LINKE, Die FRAKTION
Nein-Stimmen: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, SSW
Enthaltungen: AfD
Damit ist die Überweisung mit Mehrheit abgelehnt.
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt, dass künftig für alle neuen digitalen Lösungen der Stadt, welche mit Smarter Sensorik, Software und/oder Daten arbeiten, folgende Leitlinien zu beachten sind:
● Der Einsatz intelligenter Sensorik sowie die dahinter stehende Soft- und Hardware wird mit den Bürger*innen vor Ort, Maker-Spaces, Handwerk und anderen relevanten Akteuren gemeinsam geplant und entwickelt. Hierbei muss die generelle Stadtentwicklung mit gedacht und unterstützt werden.
● Die eingesetzte Hard- und Software soll unter einer freien Lizenz stehen (FLOSS). Alle dazugehörigen Konzepte und Projektdokumente werden von der Stadt unter freier Lizenz veröffentlicht. Abweichungen davon müssen gegenüber der Ratsversammlung begründet werden.
● Für neue Projekte und Lösungen soll immer zuerst bereits bestehende freie Software genutzt und weiterentwickelt werden. Im Vergabeverfahren soll dies als Vergabekriterium berücksichtigt werden. Eigene Entwicklungen oder der Kauf von closed-source-Software erfolgt nur, wenn es keine vergleichbaren freien Lösungen gibt.
● Erfolgreiche Smart City-Konzepte werden gemeinsam mit anderen Städten und Regionen in Europa und der Welt entwickelt und geteilt.
● Grundsätzlich werden alle generierten Daten der Bevölkerung datenschutzkonform aufbereitet zur Verfügung gestellt (Open Data).
● Der Einsatz intelligenter Systeme muss den Grundsätzen des europäischen Datenschutzrechts entsprechen – Privacy by Design wird von Anfang an in einer verpflichtenden Datenschutzfolgenabschätzung mitgedacht.
● Standards der IT-Sicherheit nach dem Bundesamt für Informationssicherheit müssen erfüllt werden.
● Um kleine und mittelständische Unternehmen aus Kiel in der Entwicklung und dem Kompetenzgewinn im Bereich von freier Software zu unterstützen, soll die Stadt Kiel diese, soweit möglich, in Projekte und Vorhaben einbeziehen.