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22.10.2019 - 10.1 Entwicklung der „Alten Muthesius Kunsthochschule“hier: Abschluss einer Zielvereinbarung zur Grundstücksentwicklung und Aufhebung des Aufstel-lungsb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Kulturausschusses
- Zusätze:
- Stadtplanungsamt, 61- Kurzvortrag (ca. 7 Minuten) durch einen Vertreter des Stadtplanungsamtes -
- Gremium:
- Kulturausschuss
- Datum:
- Di., 22.10.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Gosmann (Stadtplanungsamt) erläutert mit Hilfe einer kurzen Präsentation das geplante Vorgehen.
Ratsherr Dr. Traulsen (SPD) bittet darum, dem Kulturausschuss den Vertrag zwischen dem Land und der Initiative „Alte MU Impuls-Werk e.V.“ zur Kenntnis zu geben.
Auf entsprechende Nachfrage von Herrn Fischera (CDU) erklärt Bürgermeisterin Treutel, dass die Vorhabenträger auch bereit wären, nähere Einzelheiten zum geplanten Bau im Kulturausschuss vorzutragen.
Beschluss:
1.) Die Ratsversammlung beauftragt die Verwaltung, eine Zielvereinbarung zur Grundstücksentwicklung der „Alten Muthesius Kunsthochschule“ mit dem Finanzministerium Schleswig-Holstein insbesondere mit den folgenden städtischen Zielvorstellungen für die Gesamtentwicklung zu schließen:
- Eröffnung einer Perspektive mit Planungssicherheit für die Initiative „Alte MU Impuls-Werk e.V.“ am Standort,
- Erweiterung der vorhandenen Bausubstanz um 4.500 qm auf rund 11.000 qm Bruttogeschossfläche (BGF),
- Entwicklung eines mischgenutzten Konzeptes, das Wohnen und (kreatives) Arbeiten am Ort vereint,
- Berücksichtigung einer überwiegenden Wohnnutzung in einer Größenordnung von 6.500 qm BGF,
- Errichtung von mindestens 30% der Wohnflächen mittels Fördermittel nach dem Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (SHWoFG),
- Durchführung eines Qualifizierungs- bzw. Werkstattverfahrens zur Gestaltfindung des Hochbaus, welches durch die Architekten- und Ingenieurskammer Schleswig-Holstein zu billigen ist,
- Privat-rechtliche Zustimmungsverpflichtung der Bauantragsunterlagen zu Gunsten der Stadt Kiel,
- Verbindliche Sicherung der Umsetzung der beschlossenen energetischen Mindeststandards der Stadt Kiel (Drs.-Nr. 0706/2010),
- Bauverpflichtung innerhalb von 4 Jahren ab Baugenehmigung und
- Erhalt der öffentlichen Grünfläche westlich des heutigen Gebäudekomplexes.
Durch die Zielvereinbarung erklärt sich das Land Schleswig-Holstein bereit, die vorgenannten städtischen Zielvorstellungen im beabsichtigten Erbbaurechtsvertrag mit einer durch die Initiative „Alte MU Impuls-Werk e.V.“ legitimierten Erbbaurechtsnehmerin, verbindlich mit aufzunehmen.
2.) Der Beschluss vom 01.10.2015 für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1011 „Alte Muthesius-Kunsthochschule“ für das Baugebiet Kiel-Damperhof, südlich Brunswiker Straße, westlich Schlossgarten, nördlich Lorentzendamm, östlich Dahlmannstraße wird aufgehoben. Die Aufhebung wird öffentlich bekanntgemacht. Die Abgrenzung des aufzuhebenden Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtplan zu entnehmen.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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