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ALLRIS - Auszug

07.11.2019 - 8.1 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 975 „Vergnügungsstätten Holstenstraße“ (Satzungsbeschluss)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Die Abwägung wird entsprechend den Vorschlägen beschlossen (Anlage 1).

 

  1. Die 1. Änderung des gemäß § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellten einfachen Bebauungsplanes Nr. 975 Vergnügungsstätten Holstenstraße im Stadtteil Kiel-Altstadt/ Vorstadt für das Baugebiet zwischen Flämischer Straße, Eggerstedtstraße, Wall, Andreas-Gayk-Straße, Ziegelteich, östlich der Bebauung Lange Reihe, Schevenbrücke, Holstenstraße, Asmus-Bremer-Platz, Willestraße, Kehdenstraße, Alter Markt einschließlich Bebauung Hausnummern 7-11  wird in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.
    Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

  1. Der Begründung wird zugestimmt (Anlage 3).

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Drucksache