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09.01.2020 - 8.1 Bebauungsplan Nr. 1017 V „Kap Horn Hotel“ (Entwurfsbeschluss)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Stadtplanungsamt, 61.0
- Gremium:
- Bauausschuss
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 09.01.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Schwabe vom Büro Evers und Küssner stellt Anlass, Ziel und Entwurf der Planung anhand einer Beamerpräsentation vor.
Sie weist darauf hin, dass in Anlage 3 (Planzeichnung) die Textliche Festsetzung bei Punkt 1.6 geändert worden sei. Der Begriff „hotelaffine“ werde gestrichen. Damit lautet die Festsetzung nun: „In den Vorhabengebieten sind Dienstleistungsbetriebe sowie Einzelhandelsnutzungen ausnahmsweise zulässig. Diese dürfen insgesamt eine Verkaufsfläche von 200 m² nicht überschreiten.“
Frau Schwabe erklärt zudem, dass die Grundflächen- und Geschossflächenzahlen redaktionell geändert worden seien.
An der eigentlichen Planung habe sich nichts geändert.
Ratsherr Stenger, GRÜNE, bittet darum, künftig die Klimarelevanz in der Begründung mit darzustellen. Herr Gosmann, Leiter des Stadtplanungsamtes, sichert dies zu.
Ratsherr Weigel, CDU, fragt nach Fahrradabstellanlagen. Frau Schwabe kündigt an, sich um die Aufstellung weiterer Anlagen im südlichen Freiraum zu bemühen.
Auf Nachfrage von Herrn Köser, Die FRAKTION, klärt Stadträtin Grondke darüber auf, dass „Kap Horn“ der Name der Gesellschaft sei, das Hotel selbst werde „Kool Kiel“ heißen.
Beschluss:
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1017V „Kap Horn Hotel“ im Stadtteil Kiel-Südfriedhof für das Baugebiet Werftbahnstraße Nr. 1 (Gemarkung Kiel-N, Flur 14, Flurstück 285 und Flur 13, Flurstück 232) und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1017V „Kap Horn Hotel“ und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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439,8 kB
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2,7 MB
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3
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5,8 MB
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