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16.01.2020 - 9.6 Parkplätze für Pflegedienste und Hebammen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.6
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Ratsherr Schmidt, SSW-Ratsfraktion
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 16.01.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der SSW-Ratsfraktion
- Federführend:
- SSW-Ratsfraktion
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Ratsherr Schmidt übernimmt die Fassung des Alternativantrags zu TOP 9.6.2 (Drs. 0018/2020).
Beschluss in der geänderten Fassung:
Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den Betreibern ambulanter Pflegedienste einen Runden Tisch oder ein vergleichbares Beteiligungsformat im ersten Quartal 2020 einzurichten. Mit den Fachleuten, die den Masterplan Mobilität erstellt haben, sollen dort Vorschläge diskutiert und entwickelt werden, die zur Lösung des (Parkplatz-)Problems der ambulanten Pflegedienste beitragen. Dabei sollen für das Problem der mangelnden Parkplätze auch alternative Mobilitätsformen, wie z.B. Pedelecs, als Lösungsansätze in Betracht gezogen werden.
Des Weiteren sind die Möglichkeiten der intelligenten Parkraumbewirtschaftung (besondere Tickets, Vignetten etc.) sowie die Schaffung von Parkplätzen für Pflegedienste durch Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften insbesondere bei Neubauvorhaben als Lösungsansätze zu berücksichtigen und diskutieren. Auch die grundsätzliche Vermeidung von Wegstrecken, z.B. durch Pflegedienstkonzentrationen auf Quartiere statt auf das gesamte Stadtgebiet, soll thematisiert werden.
Die Verwaltung wird gebeten, Best-Practice-Beispiele aus anderen Kommunen zu ermitteln und als Diskussionsgrundlage in die Gespräche einzubringen. Über die Ergebnisse ist dem Sozial- und dem Bauausschuss spätestens im 3. Quartal 2020 zu berichten.
Information für die Mitglieder der Gremien:
Die Verwaltung berichtet in der Geschäftlichen Mitteilung "Parkplätze für Pflegedienste und Hebammen" Drs. 0671/2020, dass den ambulanten Pflegediensten und Hebammen testweise Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, die erweiterte Parkberechtigungen beinhalten.