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20.02.2020 - 11.9 Priorisierung von Schulbaumaßnahmen durch Anpassungen des Schulbauprogramms 2013-2018 und des Bauprogramms der Immobilienwirtschaft
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.9
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Amt für Schulen, 52 S, Immobilienwirtschaft
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 20.02.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Schulen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Abweichend vom bisherigen Schulbauprogramm 2013-2018 und im Vorgriff auf das zu erstellende Schulbauprogramm 2.0 sollen in 2020 folgende Schulbauprojekte initiiert werden:
a. Neubau der Grundschule Gaarden
b. Erweiterung der Max-Tau-Schule um einen dritten Zug in der Primarstufe und
Erfüllung der Raumstandards inkl. zusätzlicher Räume für schulische Bedarfe
c. Ermittlung geeigneter Maßnahmen zur Erfüllung der Raumstandards an der
Klaus-Groth-Schule inkl. zusätzlicher Räume für schulische Bedarfe
d. Wiederherstellung der dauerhaften Nutzbarkeit für schulische Zwecke der
ehemaligen Adolf-Reichwein-Schule
- Sofern nicht bereits vorhanden, sind die erforderlichen Planungsgrundlagen zu schaffen und die entsprechenden Planungsaufträge an die Immobilienwirtschaft zu erteilen.
- Mit Vorliegen der jeweiligen Planungsaufträge und -grundlagen wird die Immobilienwirtschaft beauftragt,
- einen Wettbewerb im VgV -Verfahren (Vergabeverordnungsverfahren) für den Neubau der Grundschule Gaarden einzuleiten,
- eine Leistungsphase 0 für die Erweiterung der Max-Tau-Schule einzuleiten,
- die Überprüfung zur Erfüllung der Raumstandards an der Klaus-Groth-Schule in den Prozess der Leistungsphase 0 an der Max-Planck-Schule zu integrieren,
- die notwendigen Maßnahmen an der ehemaligen Adolf-Reichwein-Schule zu identifizieren und den Planungsprozess einzuleiten.
- Die im Schulbauprogramm 2013-2018 enthaltenen Maßnahmen an der Grundschule Wellsee und der Theodor-Heuss-Schule werden - da keine neuen Schulplätze geschaffen werden - zunächst nicht fortgeführt und fließen in neuer Priorisierung in das Schulbauprogramm ab 2022 ein.
- Die Immobilienwirtschaft wird beauftragt, die jeweiligen Projektablaufpläne zu erstellen bzw. zu überarbeiten und das Bauprogramm bis 2021 entsprechend zu aktualisieren.
- Sofern im Zeitraum bis 2021 durch Zuwachs an Kapazitäten eine Erweiterung des Bauprogramms der Immobilienwirtschaft möglich wird, wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Projekte zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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336,2 kB
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(wie Dokument)
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13,7 kB
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