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03.03.2020 - 10.1 Gründachprogramm für Kiel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Zusätze:
- Ratsherr Halle, Ratsfraktion Die FRAKTION
- Gremium:
- Innen- und Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 03.03.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Drucksache:
-
0682/2018 Gründachprogramm für Kiel
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion Die FRAKTION
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Nach der Erörterung der TOP 10.1, 10.1.1 und 10.1.2 erklärt Herr Wischmann (Die FRAKTION) sich damit einverstanden, dass die CDU sowie auch SPD, GRÜNE und FDP als Antragsteller aufgenommen werden und dass er lediglich die Änderungen des Änderungsantrages der CDU-Ratsfraktion (ohne die Streichungen) in den Antrag übernehmen werde.
Beschluss einschließlich der übernommenen Änderungen (Änderungen in Fettdruck):
Der Oberbürgermeister und die Verwaltung der Stadt Kiel werden gebeten, bis zum vierten Quartal 2019 ein beschlussfähiges Konzept zur Gründachförderung in Kiel vorzulegen. Dieses Konzept soll u. a. enthalten:
- Überblick über die derzeit als Gründach nutzbaren Dachflächen in Kiel sowie die sich damit verbindenden Potenziale für das (Mikro-)Klima, die Vegetation und den Wasserhaushalt der Stadt Kiel (Potenzialanalyse).
- Klärung der Frage, in welcher Höhe Fördermitteln durch die Stadt bereitgestellt werden können, ggf. auch unter Zuhilfenahme von Fördermitteln des Landes, des Bundes und/oder der EU.
- Ausarbeitung einer Förderrichtlinie in Kooperation mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
- Prüfung zusätzlicher Investitionsanreize, etwa durch die Erstellung einer Marketingstrategie sowie einer positiven Imagekampagne für mehr Gründächer in Kiel; dazu ggf. Verleihung eines städtischen Gütezeichens „lebendes“ oder „atmendes Gebäude“.
- Prüfung der Möglichkeit, auch die Begrünung von Fassaden („lebendige Haut“) mit in das Förderprogramm aufzunehmen.
- Die Prüfung der Nachrüstung von Gründächern bei städtischen Liegenschaften sowie die Berücksichtigung von Gründächern bei städtischen Neubauten.
- Die Prüfung von möglichen baurechtlichen städtischen Vorgaben, die dem Bau von Gründächern entgegenstehen, und der Beseitigung dieser Vorgaben (B-Plan).
- Den Bau von Gründächern bei der Vergabe städtischer Grundstücke an Dritte vorzuschreiben.
- Außerdem wird der Oberbürgermeister gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, die Gebühr für die Einleitung von Regenwasser gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abwasseranlagen der Landeshauptstadt Kiel für Grundstücke mit einem Gründach und auch mit einer Fassadenbegrünung signifikant (mehr als die bisherige Reduzierung von 50%) abzusenken.