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ALLRIS - Auszug

10.03.2020 - 7.1 Förderung der Praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PiA) für Erzieher*innen in Kiel

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Zugestimmt wird der Förderung der Praxisintegrierten Ausbildung für Erzieher*innen mit einer Klasse (bis zu 24 Plätzen) in Kiel, soweit das Land Schleswig-Holstein oder der Bund nicht die weitere Förderung übernehmen. Der Ausbildungsjahrgang 2020/21 startet zum 01.08.2020. Die Förderung umfasst die Ausbildungsvergütung für die PiA-Absolvent*innen über drei Ausbildungsjahre.

r die Ausbildungsmonate August bis Dezember 2020 werden Aufwendungen in Höhe von rund 123.400 € außerplanmäßig benötigt. Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen bei der Kostenstelle: 31792, Kostenträger: 36500201, Sachkonto: 53180000, da die Kita Ernestinenstraße erst zum 01.05.2020 eröffnet, später als zur HH-Planung 2020 anvisiert.

r die Ausbildungsjahre 2021-2023 sind im Sachkonto 53180000, Kostenträger 36500201 Aufwendungen in Höhe von insgesamt rund 818.300 € im Haushalt einzustellen und durch sich ggfs. ergebende Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen im Teilplan 36 zu decken. Die acht Planstellen für den Ausbildungsjahrgang 2020/21 für die städtischen KTE wurden bereits im aktuellen Stellenplan berücksichtigt, durch die wegfallenden Fördermittel entstehen Mindererlöse i.H.v. bis zu 489.200 €, die im Rahmen des Gesamt-Personalbudgets zu decken sind.

 

  1. Der Planung und Umsetzung eines weiteren Ausbildungsjahrgangs ab dem Schuljahr 2021/2022 wird - vorbehaltlich der Beschlussfassung der Ratsversammlung zum Haushaltsplan-Entwurf 2021 - im Umfang einer Klasse (max. 25 Plätze) in Kiel, soweit das Land Schleswig-Holstein oder der Bund nicht die weitere Förderung übernehmen, zugestimmt. Die Förderung umfasst die Ausbildungsvergütung für die PiA-Absolvent*innen über drei Ausbildungsjahre. Die erforderlichen Mittel für diesen weiteren Ausbildungsjahrgang in Höhe von 1.517.000 € sind im Haushalt einzustellen und durch sich ggfs. ergebende Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen im Teilplan 36 zu decken. Die Verteilung der Praxisstellen erfolgt im Einvernehmen der Träger. Ggf. zusätzlich erforderliche PiA-Planstellen für die städtischen KTE sind im Stellenplan ab 2021 zu beantragen.

 

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Drucksache