Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Auszug

12.03.2020 - 6.2 Lerncampus Bau im Gewerbe- und Industriegebiet Alt-Friedrichsort („strandOrt“)- Grundsatzentscheidung zur Entwicklung einer Lernortkooperation zwis...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem von der Landeshauptstadt Kiel im Dezember 2019 angekauften Nordteil des Gewerbe- und Industriegebietes Alt-Friedrichsort („strandOrt“) einen „Lerncampus Bau“ zu entwickeln.

2. r die am RBZ am Schützenpark angegliederten Berufsfelder des Baubereichs (zurzeit: Ausbaufacharbeiter*innen (Zimmerarbeiten), Bauunterstufe u. a. für die Berufe Beton- und Stahlbetonbauer*innen, Fliesen- Platten- und Mosaikleger*innen, Kanalbauer*innen, Maurer*innen und Straßenbauer*innen inkl. deren 2-jährigen Ausbildungen, Zimmerer*innen, Vermessungstechniker*innen, Tischler*innen, Fahrzeuglackierer*innen, Maler*innen) soll für dieses Gelände (zu 1.) ein neu zu errichtendes Schulgebäude durch die Verwaltung konzipiert werden. Dieses ist im Gesamtkontext mit weiteren schulischen Baumaßnahmen und anderen Akteur*innen der beruflichen Bildung im Sinne einer Lernortkooperation zu planen.

3. Die sich auf den schulischen Teil beziehende Baumaßnahme (RBZ) ist in das Schulbauprogramm 2.0 aufzunehmen und zu priorisieren oder alternative Möglichkeiten zur Realisierung des Neubaus zu entwickeln.

4. Die Verwaltung und die Kieler Wirtschaftsförderung werden beauftragt, eine Entwicklungsvereinbarung mit der Innung des Baugewerbes Eckernförde-Kiel-Plön zu schließen über eine ausreichend große Fläche auf diesem Gelände (zu 1.) für die Errichtung eines Neubaus für das Ausbildungszentrum Bau e.V bis zum 31.03.2020, die die wesentlichen Eckwerte der Entwicklung und des nachfolgenden Kaufs beinhaltet, um frühzeitig Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen. Darauf aufbauend ist zügig ein Kaufvertrag zu einem fairen und vertretbaren Preis zu schließen.

5. Insgesamt stehen für die Realisierung der geplanten Lernortkooperation mit unterschiedlichen Akteur*innen derzeit geschätzt 2,5 ha Fläche zur Verfügung (Anlage 1).

6. Eine Verkehrsanbindung des ÖPNV vom Hauptbahnhof Kiel zum “strandOrt“ mit einer maximalen Fahrzeit von ca. 25 Minuten (Schnellbus) ist durch den Eigenbetrieb Beteiligungen spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Ausbildungszentrums Bau e. V. sicherzustellen.

7. Die Verwaltung wird aufgefordert, alle zur Errichtung notwendigen Genehmigungen und Zustimmungen beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einzuholen und die Akquirierungsmöglichkeiten für Fördermittel zu prüfen.

8. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Letter of Intent (LOI) mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein zu den geplanten schulischen Veränderungen zu entwickeln, um für die Innung des Baugewerbes Eckernförde-Kiel-Plön Handlungssicherheit herzustellen.

9 Durch diesen Beschluss wird die Entscheidung, die Werkhalle am ehemaligen RBZ 1 zu sanieren (Drs.1081/2015, „Bauliches Gesamtkonzept für das Regionale Berufsbildungszentrum Soziales, Ernährung und Bau (RBZ1)“), aufgehoben.

10. Der Beschluss, die Standortfrage für die abgängige Werkhalle zu klären (Drs. 0863/2018), ist damit abschließend bearbeitet.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmung: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von CDU und AfD