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19.03.2020 - 11.3 Gründachprogramm für Kiel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Ratsherr Halle, Die FRAKTIONRatsherr Weigel, CDURatsherr Wilkens, SPDRatsherr Stenger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENRatsherr Langniß, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENRatsfrau Musculus-Stahnke, FDPRatsherr Dr. Soll, FDPRatsfrau Dr. Swoboda, SSW
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 19.03.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Drucksache:
-
0682/2018 Gründachprogramm für Kiel
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion Die FRAKTION
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Oberbürgermeister und die Verwaltung der Stadt Kiel werden gebeten, bis Ende 2020 ein beschlussfähiges Konzept zur Gründachförderung in Kiel vorzulegen. Dieses Konzept soll u. a. enthalten:
- Überblick über die derzeit als Gründach nutzbaren Dachflächen in Kiel sowie die sich damit verbindenden Potenziale für das (Mikro-)Klima, die Vegetation und den Wasserhaushalt der Stadt Kiel (Potenzialanalyse).
- Klärung der Frage, in welcher Höhe Fördermitteln durch die Stadt bereitgestellt werden können, ggf. auch unter Zuhilfenahme von Fördermitteln des Landes, des Bundes und/oder der EU.
- Ausarbeitung einer Förderrichtlinie in Kooperation mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
- Prüfung zusätzlicher Investitionsanreize, etwa durch die Erstellung einer Marketingstrategie sowie einer positiven Imagekampagne für mehr Gründächer in Kiel; dazu ggf. Verleihung eines städtischen Gütezeichens „lebendes“ oder „atmendes Gebäude“.
- Prüfung der Möglichkeit, auch die Begrünung von Fassaden („lebendige Haut“) mit in das Förderprogramm aufzunehmen.
- Die Prüfung der Nachrüstung von Gründächern bei städtischen Liegenschaften sowie die Berücksichtigung von Gründächern bei städtischen Neubauten.
- Die Prüfung von möglichen baurechtlichen städtischen Vorgaben, die dem Bau von Gründächern entgegenstehen, und der Beseitigung dieser Vorgaben (B-Plan).
- Die Prüfung, ob der Bau von Gründächern bei der Vergabe städtischer Grundstücke an Dritte vorgeschrieben werden kann.
- Außerdem wird der Oberbürgermeister gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, die Gebühr für die Einleitung von Regenwasser gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abwasseranlagen der Landeshauptstadt Kiel für Grundstücke mit einem Gründach und auch mit einer Fassadenbegrünung signifikant (mehr als die bisherige Reduzierung von 50%) abzusenken.