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14.05.2020 - 10.2 Eingliederung der Service GmbH in das Städtische Krankenhaus und angemessene Bezahlung der Mitarbeiter
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Ratsherr Schmidt, SSW-RatsfraktionRatsherr Schüller, SPD-RatsfraktionRatsfrau Hake, Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENRatsfrau Hübner, FDP-Ratsfraktion
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Status Beschluss:
- Beschlussverfolgung erwünscht Sep 16, 2020
- Datum:
- Do., 14.05.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SSW-Ratsfraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ratsherr Kruber (CDU) beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss (federführend) und und den Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit zur endgültigen Beschlussfassung.
Abstimmung über diesen Überweisungsantrag:
Ja-Stimmen: CDU, Ratsherr Meinke
Nein-Stimmen: SPD, GRÜNE, DIE LINKE, FDP, AfD, SSW, Die FRAKTION
Enthaltungen: -/-
Damit ist der Antrag.auf Überweisung abgelehnt.
Beschluss:
Die Ratsversammlung bittet die Verwaltung in einem Konzept darzustellen, wie und in welchem Zeitrahmen eine Eingliederung der Städtisches Krankenhaus Kiel (SKK) Service GmbH in das Unternehmen Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH durchgeführt werden und damit einhergehend eine Bezahlung der Mitarbeiter*innen der SKK Service GmbH nach TVöD erfolgen kann. Die Eingliederung soll möglichst schnell, kann aber auch schrittweise, über einen längeren Zeitraum erfolgen. Entscheidend ist, dass der Prozess der Eingliederung hinreichend beschrieben wird, damit er planbar und zuverlässig zu einer Eingliederung der SKK Service GmbH in das Städtische Krankenhaus führt und die Bezahlung der Mitarbeiter*innen nach TVÖD umgesetzt werden kann. Sollte eine zügige Eingliederung nicht möglich sein, ist zu prüfen, wie die Gehälter der Mitarbeiter*innen kurzfristig erhöht werden können. Es wird gebeten, verschiedene Varianten aufzuzeigen und zu bewerten. Die finanziellen Auswirkungen sind für die jeweiligen Szenarien darzustellen. Die Beteiligung von Betriebsrat, Gewerkschaften, Aufsichtsrat und Unternehmensführung ist sicherzustellen. Die Ergebnisse sind der Ratsversammlung bis Mitte 2021 vorzulegen.