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14.05.2020 - 11.8 Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für Kindertageseinrichtungen, geförderte Tagespflege und schulischen Betreuungsangeboten sowie Richtlinie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.8
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Amt für Schulen, 52.0
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 14.05.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Schulen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss einschließlich der vom Jugendhilfeausschuss und Finanzausschuss beschlossenen Änderung (Fettdruck):
1. Zugestimmt wird der als Anlage 1 beigefügten Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für Kindertageseinrichtungen, geförderte Tagespflege und schulischen Betreuungsangeboten ab 01.08.2020.
2. Zugestimmt wird der als Anlage 2 beigefügten Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel für die Ermäßigung von Gebühren und Betreuungsbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, geförderter Tagespflege und schulischen Betreuungsangeboten.
§ 5 Abs. 2 Satz 4, Halbsatz 1 der Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel soll wie folgt lauten:
„Abweichend zu Satz 2 sind Schließzeiten von bis zu 30 Tagen ab dem 01.01.2021 zulässig, wenn …“
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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353 kB
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2
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248,8 kB
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3
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561,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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542,4 kB
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