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ALLRIS - Auszug

14.05.2020 - 11.8 Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für Kindertageseinrichtungen, geförderte Tagespflege und schulischen Betreuungsangeboten sowie Richtlinie...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss einschließlich der vom Jugendhilfeausschuss und Finanzausschuss beschlossenen Änderung (Fettdruck):

1. Zugestimmt wird der als Anlage 1 beigefügten Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für Kindertageseinrichtungen, geförderte Tagespflege und schulischen Betreuungsangeboten ab 01.08.2020.

2. Zugestimmt wird der als Anlage 2 beigefügten Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel für die Ermäßigung von Gebühren und Betreuungsbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, geförderter Tagespflege und schulischen Betreuungsangeboten.

 

§ 5 Abs. 2 Satz 4, Halbsatz 1 der Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel soll wie folgt lauten:

Abweichend zu Satz 2 sind Schließzeiten von bis zu 30 Tagen ab dem 01.01.2021 zulässig, wenn …“

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen