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03.06.2020 - 6.1 Weiterführung der Kinderbetreuung in der Gemeinschaftsunterkunft im Schusterkrug
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Jugendamt, 54.5
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 03.06.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Bürgermeisterin Treutel sagt einleitend, dass es zwar Gespräche mit dem Träger gegeben habe, aber an der unveränderten Beschlussvorlage dennoch festgehalten werde, da die Träger annähernd gleich behandelt werden sollen.
Frau Stöcken (AWO) begehrt als sachkundige Person das Wort. Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, dass Frau Stöcken gehört wird. Sie teilt mit, dass die Betreuung im Schusterkrug nicht mit der Betreuung anderer Einrichtungen vergleichbar sei, da Kinder mit Migrationshintergrund betreut werden. Es müsse zudem eine Vertretungsregelung geben. Frau Stöcken wünscht sich von Seiten der Politik Unterstützung für eine Lösungsfindung.
Es schließt sich eine kontroverse Debatte an.
Auf Antrag von Ratsherrn Temel (SPD) wird die Sitzung für die Zeit von 19.38 Uhr bis 19.50 Uhr unterbrochen.
Nach weiterer Diskussion wird auf Vorschlag von Herrn Jansen (DIE LINKE) einstimmig beschlossen, dass der Antrag der Verwaltung ergänzt wird:
Beschluss einschließlich der beschlossenen Ergänzung (Fettdruck):
Die seit 2015 bestehende Betreuung von Kindern in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge im Schusterkrug wird ab 1.7.2020 für fünf Jahre weitergeführt.
Sollte der Betrieb der Unterkunft vor dem Jahr 2025 eingestellt werden, wird die Kinderbetreuung vorzeitig beendet.
Die erforderlichen Haushaltsmittel von bis zu 137.800 Euro pro Jahr sind beim Kostenträger 36500201 Sachkonto 53180000 Kostenstelle 31710 in den Haushaltsjahren fortzuschreiben.
„Die Personalkosten sind in den Folgejahren entsprechend den tariflichen Steigerungen anzupassen. Des Weiteren werden zwischen der Verwaltung und den Trägern unter Beteiligung des Jugendhilfeausschusses Gespräche geführt mit dem Ziel, das Angebot und die Personalkosten gegebenenfalls anzupassen. Das Ergebnis wird der Selbstverwaltung im September zur Entscheidung vorgelegt.“