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04.06.2020 - 9.1 Krise nutzen – dem Vorbild der ‚Changing Cities‘ folgen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Ratsherr Halle, Die FRAKTION
- Gremium:
- Bauausschuss
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 04.06.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion Die FRAKTION
- Federführend:
- Ratsfraktion Die FRAKTION
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss in der Fassung des vom Antragsteller übernommenen Änderungsantrags (Änderungen in Fettdruck):
Die Ratsversammlung beschließt:
Die Stadt Kiel folgt dem Vorbild der ‚Changing Cities‘ Berlin und Bogota, die die Corona-Krise dafür nutzen, ohnehin geplante Verkehrswendemaßnahmen beschleunigt voranzubringen.
Gestärkt werden sollen insbesondere der Fahrrad- und der Fußverkehr durch sogenannte ‚Pop-up-Bike-Lanes‘, Baustellenbarken, Blumenkästen, Markierungen auf der Straße sowie autofreier oder verkehrsberuhigter Straßen, Plätze und Quartiere.
Die Landeshauptstadt Kiel bekennt sich weiter zur Verkehrswende. Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, ob weitere kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden können, um insbesondere den Fuß- und Radverkehr zu fördern. Dabei wird auch gebeten mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen sog. Pop-up-Bike-Lanes (d.h. temporäre Fahrradspuren) möglich sind. Geprüft werden soll dabei auch, ob bereits beschlossene Maßnahmen so bis zur baulichen Umsetzung schon temporär ermöglicht werden können. Das Ergebnis soll in Form einer Geschäftlichen Mitteilung dem Bauausschuss sowie dem Innen- und Umweltausschuss mitgeteilt werden.
Information für die Mitglieder der Gremien:
Die Stellungnahme der Verwaltung liegt in der Geschäftlichen Mitteilung "Drs. 0379/2020: Antrag der Ratsfraktion Die FRAKTION vom 14.05.2020 - Krise nutzen - dem Vorbild der .Changing Cities' folgen und Beschluss des Änderungsantrags in der Sitzung des BA am 04.06.2020, hier: Stellungnahme der Verwaltung" (Drs. 1058/2020) vor.