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ALLRIS - Auszug

11.06.2020 - 10.1 Weiterführung der Kinderbetreuung in der Gemeinschaftsunterkunft im Schusterkrug

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss in der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Fassung (Ergänzung in Fettdruck):

Die seit 2015 bestehende Betreuung von Kindern in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge im Schusterkrug wird ab 1.7.2020 für fünf Jahre weitergeführt.

 

Sollte der Betrieb der Unterkunft vor dem Jahr 2025 eingestellt werden, wird die Kinderbetreuung vorzeitig beendet.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von bis zu 137.800 Euro pro Jahr sind beim Kostenträger 36500201 Sachkonto 53180000 Kostenstelle 31710 in den Haushaltsjahren fortzuschreiben.

 

Die Personalkosten sind in den Folgejahren entsprechend den tariflichen Steigerungen anzupassen. Des Weiteren werden zwischen der Verwaltung und den Trägern unter Beteiligung des Jugendhilfeausschusses Gespräche geführt mit dem Ziel, das Angebot und die Personalkosten gegebenenfalls anzupassen. Das Ergebnis wird der Selbstverwaltung im September zur Entscheidung vorgelegt.

 

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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen bei 2 Gegenstimmen sowie 1 Enthaltung der AfD