Infosystem Kommunalpolitik
11.06.2020 - 9.5 Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung in der Krise sicherstellen und zukunftsorientiert aufstellen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Ratsfrau Schubert, SPD-RatsfraktionRatsherr Krumbeck, Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENRatsfrau Hübner, FDP-Ratsfraktion
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Status Beschluss:
- Beschlussverfolgung erwünscht Sep 10, 2020
- Datum:
- Do., 11.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- FDP-Ratsfraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ratsherr Halle, DIE FRAKTION, beantragt Überweisung in den Innen- und Umweltausschuss.
Abstimmung über den Überweisungsantrag:
Ja-Stimmen: DIE LINKE, Die FRAKTION
Nein-Stimmen: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, AfD, Ratsherr Meinke
Enthaltungen: Keine
Damit ist der Überweisungsantrag abgelehnt.
Beschluss:
Die Ratsversammlung beauftragt den Oberbürgermeister, über den Städteverband SH eine unverzügliche Änderung der Gemeindeordnung durch den Landesgesetzgeber anzuregen und schnellstmöglich herbeizuführen, um in besonderen Krisensituationen die Beratungen und Beschlussfassungen der Selbstverwaltung durch moderne Zusammenarbeitsformen, z.B. Videokonferenzen, sicherzustellen. Der Öffentlichkeitsgrundsatz muss dabei selbstverständlich berücksichtigt sowie die Rahmenbedingungen der Anwendungssituationen definiert sein. Die genaue Ausgestaltung bleibt den Selbstverwaltungen in ihren Geschäftsordnungen überlassen.
Darüber hinaus wird um Prüfung gebeten, inwieweit eine Regelung ergänzt werden kann, die eine Onlineteilnahme einzelner Rats- und Ausschussmitglieder an Ratsversammlungen und Ausschüssen ermöglicht, wenn eine physische Anwesenheit begründet nicht möglich ist.
Die erforderliche technische Infrastruktur ist den Mitgliedern der Ratsversammlung und der Ausschüsse zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist auf eine zentrale Lösung in Schleswig-Holstein hinzuwirken, die gesichert betrieben werden kann. Eine Anwenderschulung ist anzubieten. Die individuellen Persönlichkeitsrechte sowie eine barrierefreie Teilnahme sind sicherzustellen.
Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt, schon jetzt die ersten eigenen Schritte zu gehen. Besprechungen zwischen der Verwaltung und Mitgliedern der Selbstverwaltung sollen zukünftig – bei Bedarf - als Video- oder Telefonkonferenzen durchgeführt werden.