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12.08.2020 - 7.8 Änderung des Gesellschaftsvertrages der SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.8
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Zusätze:
- Eigenbetrieb Beteiligungen, 83.1.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 12.08.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
- Gemeinsame Beratung der Punkte 7.1 bis 7.12 bei Punkt 7.1 -
Beschluss:
Der Vertreter der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung der SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG wird angewiesen, der Änderung des Gesellschaftsvertrages der SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) zuzustimmen.
Im § 8 „Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse“ wird ein fünfter Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„Die Landeshauptstadt Kiel wird in der Gesellschafterversammlung durch ihren gesetzlichen Vertreter bzw. durch ihre gesetzliche Vertreterin vertreten.“