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ALLRIS - Auszug

20.08.2020 - 12.9 Änderung des Gesellschaftsvertrages der SEEHAFEN KIEL Verwaltungs-GmbH

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung der SEEHAFEN KIEL Verwaltungs-GmbH wird angewiesen, der Änderung des Gesellschaftsvertrages der SEEHAFEN KIEL Verwaltungs-GmbH nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) zuzustimmen.

 

Im § 13 „Zuständigkeit des Aufsichtsrates“ erhält der Absatz 4 lit. n) folgenden Wortlaut:

Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen anderer Unternehmen“

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen