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ALLRIS - Auszug

17.09.2020 - 10.5 Satzung für ausreichend Spielplätze für noch nicht schulpflichtige Kinder

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, entsprechend § 8 Abs. 2 S. 4 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein vom 22. Januar 2009 (GVOBl. 2009, 6, zuletzt geändert am 01.10.2019) eine Satzung für alle Kieler Stadtteile zu entwickeln, in der geregelt ist, dass ausreichend Spielplätze für noch nicht schulpflichtige Kinder (Kleinkinder) zu schaffen sind. Dabei ist die Spielleitplanung der Stadt Kiel zu berücksichtigen. Besonders in unterversorgten Stadtteilen sollen in Zusammenarbeit mit den Eigentümer*innen der Immobilien auch bei bestehenden Wohnbauten die Zahl der Spielflächen für Kleinkinder erhöht werden.

 

In der Satzung ist festzuhalten, dass eine Versiegelungr die Spielflächen möglichst zu vermeiden ist. Ist eine Versiegelung nicht zu verhindern, ist im Stadtteil eine Entsiegelung im gleichen Umfang als Ausgleich vorzunehmen. Eine Begrünung der nicht versiegelten Spielflächen, der Randbereiche und eventuell angrenzender Wände ist vorzunehmen. Artenschutzrelevante Probleme (besonders durch eine zusätzliche Beleuchtung) sind zu berücksichtigen.

 

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen