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ALLRIS - Auszug

15.09.2020 - 4.1 Corona und Sportveranstaltungen mit Publikum

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Stadtrat Stöcken teilt mit, dass die Corona-Verordnung des Landes am heutigen Tage sowie am Freitag angepasst werde. Dadurch solle für Sportveranstaltungen die Möglichkeit geschaffen werden, 25 % der jeweiligen Stadion- und Hallenkapazität für Zuschauer*innen zu nutzen. Da die angepasste Verordnung am 19.09.2020 in Kraft treten werde, gelten die Neuerungen für das erste Heimspiel von Holstein Kiel am 20.09.2020.

Frau Pollakowski (SPD) fragt, ob auch die Volleyball-„Adler“ von KTV hiervon profitieren. Stadtrat Stöcken erwidert, dass man die Volleyball-Bundesliga mit einbeziehe. Bei allen anderen Veranstaltungen die Grenze von 500 Personen jedoch nicht überschritten werde.

 

Ferner teilt Stadtrat Stöcken mit, dass zur Entlastung des Amtes für Gesundheit, im Amt für Sportförderung ein*e Ansprechpartner*in für den Bereich Corona etabliert werde. Ziel sei es, Vereine bei ihren Fragen rund um Corona zu beraten.

 

Auf die Frage von Ratsherrn Dachs (AfD), ob die Kieler Grundschulen das Schwimmbad an der Hörn nutzen, antwortet Stadtrat Scken, dass die Hallenkapazitäten derzeit begrenzt seien, es aber mit der neuen Corona-Verordnung möglicherweise zu weiteren Lockerungen komme. Herr Mannerow (Amt für Schulen) teilt ergänzend mit, dass ein geregelter Betrieb nach den Ferien zu erwarten sei.