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17.09.2020 - 11.5.1 Änderungsantrag zur Drs. 0334/2020, "Elektromobilität in der Landeshauptstadt Kiel, Programm Elektromobilität mit Prioritätenliste 2020 ff."
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.5.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Ratsherr Wilkens, SPD-RatsfraktionRatsherr Stenger, Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENRatsherr Dr. Soll, FDP-Ratsfraktion
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 17.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Das Kapitel 2.8 Mikromobilität (Elektrokleinstfahrzeuge) soll wie folgt ergänzt werden
Einer zunehmenden Beliebtheit erfreuen sich auch weitere elektrisch unterstützte Fortbewegungsmittel wie z.B. private Elektroscooter, auch E-Tretroller genannt. Hierbei wird Stadt gebeten, sicherzustellen, dass die Elektrokleinstfahrzeuge grundsätzlich mehrmals täglich (sieben Tage die Woche) durch die anbietenden Unternehmen eingesammelt werden, so dass sie nicht den Aufenthalt, den Verkehr zu Fuß oder mit Fahrrädern auf Fußwegen, Radwegen, den Weg in und aus Hauseingängen, den Weg zu und von Haltestellen oder an öffentlich zugänglichen Wegen, Orten und Plätzen etc. behindern. Auch ist sicherzustellen, dass die Elektrokleinstfahrzeuge nicht in Gewässer oder in Grünanlagen nach Benutzung abgelegt werden. Die sozialversicherungspflichtige Anstellung unter Berücksichtigung des Mindestlohns ist hierbei sicherzustellen. Ebenso sind durch den/die Betreiber Entsorgungsnachweise über ein fachgerechtes Recycling am Ende des Nutzungszyklus zu erbringen.
Das Kapitel 3.2, Teil „Priorität 1“, Abschnitt E-Taxis, wird wie folgt ergänzt:
Darüber hinaus wird die Verwaltung,
- einen auf Elektromobilität basierenden Standard in Zusammenarbeit mit den Unternehmern und Unternehmensverbänden für Kieler Eco-Taxis definieren, der auch für Anbieter*innen von Mietwagen mit Fahrer*in wie z. B. CleverShuttle gilt;
- in Kooperation mit dem Taxigewerbe Strukturen anregen, die eine gezielte Buchungsmöglichkeit dieser Eco-Taxis erlauben und gegebenenfalls
- in ihrer Öffentlichkeitsarbeit offensiv auf diese Buchungsmöglichkeit hinweisen.
Dabei können auch beim Zeitpunkt der Einführung des Labels bereits als Taxi betriebene Hybride übergangsweise das Label Eco-Taxi erhalten. Diese angemessene Investitionssicherheit schaffende Möglichkeit wird von Beginn an unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Abschreibefristen zeitlich begrenzt.
Sofern Taxifahrten städtischer Mitarbeitender unumgänglich sind, erfolgen sie nach Einrichtung des Labels ausschließlich mit Eco-Taxis. Ferner wird die Stadtverwaltung versuchen, Unternehmen und andere Institutionen in Kiel wie beispielsweise Hochschulen, Vereine oder Landesbehörden zu animieren, ebenfalls ausschließlich Eco-Taxis zu nutzen und dies öffentlich zu kommunizieren.