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ALLRIS - Auszug

03.11.2020 - 12.4 Umsetzung des Lärmaktionsplans, hier:Förderung des Einbaus von Lärmschutzfenstern in einem Bereich des Theodor-Heuss-Rings

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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- gemeinsame Beratung der TOP 12.4 und TOP 13.10 unter TOP 12.4 -

 

Die Angelegenheit wird erörtert.

 

Beschluss:

Im Jahre 2021 ist der Einbau von Lärmschutzfenstern in einem Bereich des Theodor-Heuss-Rings südöstlich des Waldwiesenkreisels mit einem Höchstbetrag in Höhe von 150.000 € zu fördern. Der Förderung sollen die folgenden Kriterien zugrunde liegen:

 

-   Antragsberechtigt sind die Eigentümer*innen der Wohngebäude Theodor-Heuss-Ring 53 bis 79,

    Dorotheenstraße 16 und 17, Krusenrotter Weg 31 und Dithmarscher Straße 14

    (Förderkulisse).

-   rderfähig ist der Einbau von schalldämmenden Fenstern und Balkon- bzw. Fenster-

    ren ab der Schallschutzklasse 4, mit hoher Priorität in den jeweiligen Erdgeschoss-

    wohnungen.

-   Die Förderquote beträgt max. 50% der förderfähigen Kosten (bestehend aus den

    jeweiligen Anschaffungs- und Montagekosten).

 

Weitere Einzelheiten und Vorgaben (z.B. Ausschluss sanierungsbedingter Mieterhöhungen) sind in einer Förderrichtlinie zu regeln, die der Selbstverwaltung im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen