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03.11.2020 - 12.4 Umsetzung des Lärmaktionsplans, hier:Förderung des Einbaus von Lärmschutzfenstern in einem Bereich des Theodor-Heuss-Rings
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.4
- Zusätze:
- Umweltschutzamt, 18.2
- Gremium:
- Innen- und Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 03.11.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Umweltschutzamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
- gemeinsame Beratung der TOP 12.4 und TOP 13.10 unter TOP 12.4 -
Die Angelegenheit wird erörtert.
Beschluss:
Im Jahre 2021 ist der Einbau von Lärmschutzfenstern in einem Bereich des Theodor-Heuss-Rings südöstlich des Waldwiesenkreisels mit einem Höchstbetrag in Höhe von 150.000 € zu fördern. Der Förderung sollen die folgenden Kriterien zugrunde liegen:
- Antragsberechtigt sind die Eigentümer*innen der Wohngebäude Theodor-Heuss-Ring 53 bis 79,
Dorotheenstraße 16 und 17, Krusenrotter Weg 31 und Dithmarscher Straße 14
(Förderkulisse).
- Förderfähig ist der Einbau von schalldämmenden Fenstern und Balkon- bzw. Fenster-
türen ab der Schallschutzklasse 4, mit hoher Priorität in den jeweiligen Erdgeschoss-
wohnungen.
- Die Förderquote beträgt max. 50% der förderfähigen Kosten (bestehend aus den
jeweiligen Anschaffungs- und Montagekosten).
Weitere Einzelheiten und Vorgaben (z.B. Ausschluss sanierungsbedingter Mieterhöhungen) sind in einer Förderrichtlinie zu regeln, die der Selbstverwaltung im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen ist.