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25.11.2020 - 7.2 Grünabfälle
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Wirtschaftsausschusses
- Zusätze:
- Ratsfrau Prange, Ratsherr Vollborn, CDU-Ratsfraktion
- Gremium:
- Wirtschaftsausschuss
- Status Beschluss:
- Autorisiert Mar 31, 2025
- Datum:
- Mi., 25.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Drucksache:
-
1007/2020 Grünabfälle
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der CDU-Ratsfraktion
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie beim Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) die kostenfreie Abgabe von Grünabfällen erleichtert und verbessert werden kann. Einzubeziehen in die Prüfung sind insbesondere
- die Klärung, bis zu welcher Menge der ABK überhaupt zusätzliche Grünabfälle verarbeiten kann,
- eine mögliche Erhöhung der Mengenbegrenzung von derzeit einem Kubikmeter auf mindestens zwei Kubikmeter,
- die ausschließliche Nutzung einer zweiten Fahrspur in den Betriebshöfen Daimlerstr. und Clara-Immerwahr-Straße für die Abgabe von Grünabfällen in den relevanten Jahreszeiten,
- wie zusätzliche Termine und Entsorgungsplätze zur dezentralen Abgabe in den Stadtteilen angeboten werden können.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung auf eine Änderung der „Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen“ hinzuwirken, mit dem Ziel, Anreize zur geordneten Verwertung von Grünabfällen zu geben, um ein Verbrennen von Grünabfällen zu verringern.
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Eine Erhöhung der kostenfrei abzugebenden Grünschnittmenge ist nicht möglich. Die kostenfreie Grünabfallsammlung in den Stadtteilen wurde jedoch um zusätzliche Orte / Termine erweitert. Alle Möglichkeiten der kostenfreien Abgabe von Grünabfällen sind auf der Website des ABK dargestellt.
Eine separate Fahrspur auf den Wertstoffhöfen für die Anlieferung von Grünabfällen wurde geprüft, ist jedoch angesichts der räumlichen Verhältnisse nicht möglich, ohne Bürger*innen mit anderen Abfällen sehr stark einzuschränken.
Die Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (kurz: Pflanzenabfallverordnung oder PflAbfVO) wurde am 11.05.2021 geändert. Es sieht vor, Grünabfälle vorrangig zu verwerten. Eine Verbrennung außerhalb von Entsorgungsanlagen ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig.