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26.11.2020 - 8.8 Willkommens-Kultur in Kiel stärken – Einbürgerungsquote erhöhen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.8
- Zusätze:
- Ratsherr Temel, SPD-RatsfraktionBgl. Mitglied Saftig, Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NENBgl. Mitglied Mermer, FDP-RatsfraktionBgl. Mitglied Wegner, Ratsfraktion Die FRAKTIONBg. Mitglied Marvin Stephan Schmidt, SSW
- Status Beschluss:
- Beschlussverfolgung erwünscht Jan 30, 2024
- Datum:
- Do., 26.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Ratsfrau Assaeva (CDU) nimmt wieder ab 19:15 Uhr an der Sitzung teil.
Die Antragsteller übernehmen die Ergänzungen aus Drs. 1096/2020 (TOP 8.8.1) sowie auch die Begründung als Zusatz zur eigenen Begründung.
Herr Schmidt (SSW) möchte als weiterer Antragsteller in den Antrag aufgenommen werden.
Beschluss in der geänderten Fassung (Ergänzungen in Fettdruck):
Die Landeshauptstadt Kiel setzt es sich zum Ziel, die Teilhabe von Migrant*innen zu stärken, und strebt deshalb eine Erhöhung der Einbürgerungsquote an.
Dazu wird die Verwaltung gebeten ein Konzept zur Erhöhung der Einbürgerungsquote zu erarbeiten.
Folgende Punkte sollen bei der Erarbeitung des Konzepts berücksichtigt werden:
- Erarbeitung einer Kampagne, um Menschen auf die Einbürgerung aufmerksam zu machen und um deren Vorteile aufzuzeigen. Für die Kampagne soll eine prominente Schirmherrschaft gefunden werden.
- Es soll geprüft werden, ob im Rahmen der Einbürgerungskampagne[1] des Landes Schleswig-Holstein Fördergelder in Anspruch genommen werden können.
- Die Erarbeitung des Konzepts soll proaktives Zugehen der Landeshauptstadt Kiel auf Menschen mit Einbürgerungspotential beinhalten. Besonders prägnante Lebensmomente, wie z.B. der 18. Geburtstag, der Führerscheinerwerb, die Heirat, und/oder der Schulabgang sind dafür prädestiniert.
- Bei einer Passverlängerung soll proaktiv von Seiten der Verwaltung auf Einbürgerungsmöglichkeiten hingewiesen werden.
- Es sollen Informationsveranstaltungen zur Einbürgerung stattfinden und Informationsmaterial erstellt werden.
- Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie Gestaltungsspielräume zugunsten von Einbürgerungen besser ausgeschöpft werden können unter Handlungs- und Anwendungssicherheit der Mitarbeiter*innen.
- Das Konzept berücksichtigt insbesondere auch Schulungen der zuständigen Mitarbeiter*innen in interkultureller Kompetenz und Einbürgerungsrecht.
- Das Forum für Migrant*innen soll bei der Ausarbeitung des Konzepts beteiligt werden.
[1]https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/E/einbuergerung/_documents/einbuergerungskampagne_foerderung.html