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ALLRIS - Auszug

04.12.2020 - 8.6 Einziehung von Straßen in der Landeshauptstadt Kiel, hier: Parkplatz Havemeisterstraße

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der im Lageplan (Anlage) gekennzeichnete Parkplatz Havemeisterstraße wird für den öffentlichen Verkehr gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) eingezogen.

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen.

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Anlagen zur Drucksache