Infosystem Kommunalpolitik
01.12.2020 - 6.4 Taubenschlag für Kiel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Zusätze:
- Stefan Karstens, Ratsfraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 01.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Drucksache:
-
0869/2020 Taubenschlag für Kiel
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
- Beschluss:
- geändert beschlossen
- Die Beratung und Beschlussfassung der Änderungsanträge zum Haushaltsplan-Entwurf 2021 (TOP 7.7.1 bis 7.7.6) und der dazugehörigen Einzelanträgen TOP 6.10 bis 6.24 zu TOP 7.7.1 und TOP 6.4, 6.6 bis 6.9 bei TOP 7.7.6 erfolgt gemeinsam mit den TOP 7.6 und 7.7 bei TOP 7.6. -
Beschluss in der Fassung des Innen- und Umweltausschusses (Streichung und Änderung in Fettdruck):
Die Landeshauptstadt Kiel richtet als Modellprojekt einen Taubenschlag im Umfeld des Kieler Hauptbahnhofes ein und stellt die Betreuung für zunächst ein Jahr sicher.
Für Aufstellung und Betreuung soll die Kooperation mit dem Arbeitsprojekt METHA und mit dem Tierheim Uhlenkrog gesucht werden.
Eine Abstimmung bezüglich Artenschutzbelangen soll mit den Umweltbehörden (NABU/BUND) und der unteren Naturschutzbehörde erfolgen.
Das Projekt soll fortlaufend evaluiert werden und nach einem Jahr soll eine Auswertung und eine Entscheidung über Weiterbetrieb und ggf. Ausweitung auf bis zu fünfzehn, flächendeckend über das Stadtgebiet verteilten Taubenschlägen, erfolgen.
Angesichts der aktuellen Notlage bei den Tauben und auch vorbereitend auf die Errichtung dieses und möglicher weiterer Taubenschläge, erhält der Tierschutzverein Kiel zudem umgehend wieder eine Ausnahmegenehmigung zum Taubenfütterungsverbot.
Für Aufstellung und Unterhalt werden im Haushaltsplan für das Jahr 2021 14.000 5.000 Euro eingestellt.