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ALLRIS - Auszug

01.12.2020 - 6.4 Taubenschlag für Kiel

Beschluss:
geändert beschlossen
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- Die Beratung und Beschlussfassung der Änderungsanträge zum Haushaltsplan-Entwurf 2021 (TOP 7.7.1 bis 7.7.6) und der dazugehörigen Einzelanträgen TOP 6.10 bis 6.24 zu TOP 7.7.1 und TOP 6.4, 6.6 bis 6.9 bei TOP 7.7.6 erfolgt gemeinsam mit den TOP 7.6 und 7.7 bei TOP 7.6. -

 

Beschluss in der Fassung des Innen- und Umweltausschusses (Streichung und Änderung in Fettdruck):

Die Landeshauptstadt Kiel richtet als Modellprojekt einen Taubenschlag im Umfeld des Kieler Hauptbahnhofes ein und stellt die Betreuung für zunächst ein Jahr sicher.

r Aufstellung und Betreuung soll die Kooperation mit dem Arbeitsprojekt METHA und mit dem Tierheim Uhlenkrog gesucht werden.

 

Eine Abstimmung bezüglich Artenschutzbelangen soll mit den Umweltbehörden (NABU/BUND) und der unteren Naturschutzbehörde erfolgen.

 

Das Projekt soll fortlaufend evaluiert werden und nach einem Jahr soll eine Auswertung und eine Entscheidung über Weiterbetrieb und ggf. Ausweitung auf bis zu fünfzehn, flächendeckend über das Stadtgebiet verteilten Taubenschlägen, erfolgen.

 

Angesichts der aktuellen Notlage bei den Tauben und auch vorbereitend auf die Errichtung dieses und möglicher weiterer Taubenschläge, erhält der Tierschutzverein Kiel zudem umgehend wieder eine Ausnahmegenehmigung zum Taubenfütterungsverbot.

 

r Aufstellung und Unterhalt werden im Haushaltsplan für das Jahr 2021 14.000 5.000 Euro eingestellt.

 

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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen bei Gegenstimme von CDU und AfD.