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ALLRIS - Auszug

10.12.2020 - 4 Haushaltsberatungen für 2021

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Stadtpräsident Tovar erläutert das im Ältestenrat vereinbarte Verfahren bei den
Beratungen des Haushalts und verweist auf das zur Verfügung stehende Beratungsmaterial.
 

Beratungsunterlagen:

-

die Beschlussvorlage 4.1 Haushaltssatzung nebst Anlagen (Drs. 0900/2020)

 

-

der Vorbericht zum Haushaltsentwurf

-

der Druckentwurf des Haushaltsplans, (Produktbereiche 11–61)

-

die Nachmeldeliste zum Entwurf des Haushaltsplanes

-

der Veränderungsnachweis gemäß dem Beschluss des Finanzausschusses
vom 01.12.2020

-

die „Rote Liste“ der im Ausschuss abgelehnten Fraktionsanträge.

 

 

Im Übrigen verweist der Stadtpräsident auf die unter Punkt 4 der Tagesordnung aufgeführten weiteren Beratungspunkte und das dazu verschickte weitere Beratungsmaterial.

 

Alle zum Haushalt gehörenden Vorlagen werden bei den jeweiligen Aufgabenfeldern aufrufen.

Dies gelte auch für die Anträge der Fraktionen.

 

Die Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2021 werden nach Beschlussfassung durch die Aufsichtsräte dem endgültigen Haushaltsplan als Anlage beigefügt. Sie sind nicht von der Ratsversammlung zu beschließen. Ebenfalls beigefügt werden die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und der Kommunalunternehmen nach § 106a GO.

 

Stadtpräsident Tovar erklärt, dass der Ablauf der Haushaltsberatungen im

Ältestenrat besprochen worden sei. Für die Generalaussprache, die Berichte und grundsätzlichen Stellungnahmen seien folgende Redezeiten verabredet:
- für den kommunalpolitischen Bericht des Oberbürgermeisters bis zu 10 Minuten

- für den Bericht des Kämmerers bis zu 7 Minuten

- für die Stellungnahmen der Fraktionsvorsitzenden einschließlich evtl. Grundsatzausführungen der finanzpolitischen Sprecher/innen bis zu je 10 Minuten
- sowie für die Stellungnahme des fraktionslosen Ratsherrn Meinke jbis zu 10 Minuten.
 

Zu den Grundsatzausführungen und Stellungnahmen zum Haushalt wird es keine Aussprache geben. Bei Bedarf kann die Diskussion darüber im Rahmen der heute Nachmittag folgenden Beratungen erfolgen.

Die nicht ausgeschöpften Redezeiten der Generalaussprache werden dem jeweiligen Kontingent am Nachmittag zugerechnet.

Die Ratsfraktionen sind bereit, sich in der konkreten Haushaltsdebatte am Nachmittag im Rahmen einer Selbstverpflichtung an Redezeit-Kontingente zu halten.

 

Jede Fraktion erhält hierfür ein Zeitkontingent.

Jede Fraktion kann je nach eigener Schwerpunktsetzung die festgelegte Redezeit auf die Themenblöcke bzw. auf die Aufgabenfelder verteilen.

Die festgelegten Redezeiten sehen danach wie folgt aus:

 

Haushaltsdebatte

 

SPD-Ratsfraktion

82 Minuten

CDU-Ratsfraktion

61 Minuten

Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

56 Minuten

Ratsfraktion DIE LINKE

30 Minuten

FDP-Ratsfraktion

20 Minuten

AfD-Ratsfraktion

20 Minuten

SSW-Ratsfraktion

20 Minuten

Ratsfraktion Die FRAKTION

20 Minuten

Ratsherr Meinke

10 Minuten

 

Durch die Festlegung der Redezeitkontingente ist die Beschränkung der Redezeit
auf fünf bzw. zehn Minuten gemäß Geschäftsordnung aufgehoben.

Weiter ist die Begrenzung auf zwei Wortbeiträge pro Rednerin oder Redner aufgehoben.

 

Zwischenfragen werden nicht zugelassen. Es steht jedem Ratsmitglied frei, sich innerhalb des Redezeitkontingents zu Wort zu melden.

 

Der Ältestenrat schlägt folgende weitere Absprachen vor:

 

Zur vertieften Beratung von Themenfeldern haben sich die Fraktionen auf die
folgende Reihenfolge der zu beratenden Aufgabenfelder geeinigt:

Punkt 4.3 Aufgabenfeld 1: Zentrale Verwaltung

Punkt 4.4 Aufgabenfeld 2: zunächst Schule und danach Kultur

Punkt 4.5 Aufgabenfeld 3: zunächst Soziales und danach Jugend

Punkt 4.6 Aufgabenfeld 4: Gesundheit und Sport

Punkt 4.7 Aufgabenfeld 5: Gestaltung der Umwelt, zunächst Verkehr, dann Umwelt, danach
Bauen und Wirtschaft

Punkt 4.9 Stellenplan

 

Die Anträge auf der „Roten Liste“ werden nicht bei den jeweiligen Aufgabenfeldern zur Abstimmung aufgerufen, sondern unmittelbar vor der Schlussabstimmung über den Haushalt. Diese Abstimmung erfolgt in Blockabstimmung für alle Haushaltsjahre pro antragstellende Ratsfraktion.

 

Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.

 

Stadtpräsident Tovar verweist auf die Regelungen zum Mitwirkungsverbots von Ratsmitgliedern und erläutert diese.

 

Stadtpräsident Tovar bittet anschließend Oberbürgermeister Dr. Kämpfer, den kommunalpolitischen Bericht abzugeben. Im Anschluss daran folgen der Bericht des Kämmerers sowie die Grundsatzausführungen der Vertreter der Ratsfraktionen und des fraktionslosen Ratsmitglieds.