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10.12.2020 - 4 Haushaltsberatungen für 2021
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 10.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
Stadtpräsident Tovar erläutert das im Ältestenrat vereinbarte Verfahren bei den Beratungsunterlagen:
Im Übrigen verweist der Stadtpräsident auf die unter Punkt 4 der Tagesordnung aufgeführten weiteren Beratungspunkte und das dazu verschickte weitere Beratungsmaterial.
Alle zum Haushalt gehörenden Vorlagen werden bei den jeweiligen Aufgabenfeldern aufrufen. Dies gelte auch für die Anträge der Fraktionen.
Die Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2021 werden nach Beschlussfassung durch die Aufsichtsräte dem endgültigen Haushaltsplan als Anlage beigefügt. Sie sind nicht von der Ratsversammlung zu beschließen. Ebenfalls beigefügt werden die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und der Kommunalunternehmen nach § 106a GO.
Zu den Grundsatzausführungen und Stellungnahmen zum Haushalt wird es keine Aussprache geben. Bei Bedarf kann die Diskussion darüber im Rahmen der heute Nachmittag folgenden Beratungen erfolgen. Die nicht ausgeschöpften Redezeiten der Generalaussprache werden dem jeweiligen Kontingent am Nachmittag zugerechnet. Die Ratsfraktionen sind bereit, sich in der konkreten Haushaltsdebatte am Nachmittag im Rahmen einer Selbstverpflichtung an Redezeit-Kontingente zu halten.
Jede Fraktion erhält hierfür ein Zeitkontingent. Jede Fraktion kann je nach eigener Schwerpunktsetzung die festgelegte Redezeit auf die Themenblöcke bzw. auf die Aufgabenfelder verteilen. Die festgelegten Redezeiten sehen danach wie folgt aus:
Durch die Festlegung der Redezeitkontingente ist die Beschränkung der Redezeit Weiter ist die Begrenzung auf zwei Wortbeiträge pro Rednerin oder Redner aufgehoben.
Zwischenfragen werden nicht zugelassen. Es steht jedem Ratsmitglied frei, sich innerhalb des Redezeitkontingents zu Wort zu melden.
Der Ältestenrat schlägt folgende weitere Absprachen vor:
Zur vertieften Beratung von Themenfeldern haben sich die Fraktionen auf die Punkt 4.3 Aufgabenfeld 1: Zentrale Verwaltung Punkt 4.4 Aufgabenfeld 2: zunächst Schule und danach Kultur Punkt 4.5 Aufgabenfeld 3: zunächst Soziales und danach Jugend Punkt 4.6 Aufgabenfeld 4: Gesundheit und Sport Punkt 4.7 Aufgabenfeld 5: Gestaltung der Umwelt, zunächst Verkehr, dann Umwelt, danach Punkt 4.9 Stellenplan
Die Anträge auf der „Roten Liste“ werden nicht bei den jeweiligen Aufgabenfeldern zur Abstimmung aufgerufen, sondern unmittelbar vor der Schlussabstimmung über den Haushalt. Diese Abstimmung erfolgt in Blockabstimmung für alle Haushaltsjahre pro antragstellende Ratsfraktion.
Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.
Stadtpräsident Tovar verweist auf die Regelungen zum Mitwirkungsverbots von Ratsmitgliedern und erläutert diese.
Stadtpräsident Tovar bittet anschließend Oberbürgermeister Dr. Kämpfer, den kommunalpolitischen Bericht abzugeben. Im Anschluss daran folgen der Bericht des Kämmerers sowie die Grundsatzausführungen der Vertreter der Ratsfraktionen und des fraktionslosen Ratsmitglieds.
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