Infosystem Kommunalpolitik
10.12.2020 - 7.3 Soziale Arbeit, Bildung und Kultur: Mit flexiblen Hilfen durch die Pandemie
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Ratsfrau Walczak, SPD-RatsfraktionRatsmitglied Kordouni, Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENRatsfrau Musculus-Stahnke, FDP-Ratsfraktion
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 10.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Verwaltung und freie Träger von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für benachteiligte Personen in der Landeshauptstadt Kiel werden aufgefordert, die Angebote ggf. so umzugestalten, dass die Ziele der Förderung auch unter den einschränkenden Bedingungen der Coronabekämpfung zumindest teilweise erreicht, bzw. Öffnungs- und Sprechzeiten aufrechterhalten werden können. Dabei sind Abweichungen von bestehenden vertraglichen Regelungen zulässig. Diese sind zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
2. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, zunächst für das Jahr 2021 entsprechend Anpassungen innerhalb bestehender von der Ratsversammlung beschlossener Zuwendungen an Vereine und Verbände im Bereich soziale Arbeit, Bildung und Kultur im Einvernehmen mit den Vertragspartner*innen vorzunehmen.
3. Für Zuwendungen auf der Basis von Zuwendungsbescheiden gilt das Verfahren entsprechend. Ausgenommen sind Leistungsvergütungen, die durch Bundes- und Landesrecht normiert sind. Der Oberbürgermeister wird jedoch aufgefordert, sich beim Land für entsprechende Regelungen in den Bereichen SGB VIII, IX und XII einzusetzen. Hierzu wird auf die Kulanzregelung in der Eingliederungshilfe verwiesen.
4. Die Verwaltung wird einmal im Quartal im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit berichten, welche Anpassungen vorgenommen wurden. Darüber hinaus wird auch berichtet, ob und in welchem Umfang sich Finanzierungsbedarfe ergeben haben und ob diese durch Umschichtungen in den einzelnen Verträgen gedeckt werden konnten. Sollten mögliche Finanzierungsbedarfe entstehen, die nicht durch Umschichtungen gedeckt werden können, ist die Entscheidung über die Gewährung dieser Gelder der Selbstverwaltung zur Beschlussfassung vorzulegen.