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ALLRIS - Auszug

21.01.2021 - 9.7 Climate Emergency Kiel: Weitere Beschlüsse für eine klimaneutrale und lebenswerte Stadt

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ratsherr Kreutz (CDU) beantragt die Überweisung in den Innen- und Umweltausschuss, den Finanzausschuss und den Wirtschaftsausschuss mit anschließender erneuter Beratung in der Ratsversammlung.

 

Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag auf Überweisung in die o.g. Ausschüsse: 

Ja-Stimmen:      CDU, DIE LINKE, AfD, SSW, Die FRAKTION, Ratsherr Meinke

Nein-Stimmen:  SPD, GRÜNE, FDP

Enthaltungen:    -/-

Der Überweisungsantrag ist damit mit Mehrheit abgelehnt.

 

Beschluss:

Kiel hat sich 2019 dazu bekannt, dass ein Climate Emergency besteht. Dieser hat zunehmend erhebliche Auswirkungen auf unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft und unsere Lebensqualität.

r einen wirksamen kommunalen Klimaschutz braucht es eine systematische Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen und die Mitwirkung aller Akteur*innen auf der kommunalen Ebene sowie ein gutes Zusammenspiel zwischen Kommunen, Land, Bund, EU, der Wissenschaft und der Wirtschaft. Nach den Vorlagen „Erste Maßnahmen zum Climate Emergency” (Drs. 0901/2019 und 1135/2019) soll die Umsetzung der bestehenden Masterpläne evaluiert, weiter systematisiert und, wo erforderlich und geeignet, an die aktuellen, wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst werden.

 

Daher werden folgende Eckpunkte beschlossen:

1. Auf der Grundlage der Szenarien und Maßnahmen des Masterplans „100% Klimaschutz” soll bis Sommer 2021 ein Positionspapier erstellt werden, das übersichtlich darstellt:

- wo die kommunalen und überregionalen Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten liegen, um Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen,

- was die derzeit technisch verfügbaren und wirtschaftlich umsetzbaren Maßnahmen sind,

- welche Handlungsbereiche im Rahmen des Masterplanprozesses erfasst werden und welche bisher noch nicht erfasst wurden,

- welche Ergebnisse laut European Energy Award bereits erreicht wurden,

- welche technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sich ändern müssten, damit Kiel spätestens 2035 klimaneutral werden kann,

- welchen Beitrag die Kieler*innen, Wirtschaftsakteure und Institutionen zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen können,

- welche Maßnahmen Kiel unter Berücksichtigung der aktuellen Landes-/Bundes-/EU-Gesetzgebung idealerweise aus eigener Kraft umsetzen kann.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Sachstand der bisherigen ergriffenen und vorgezogenen Maßnahmen darzustellen. Zum Ende des Jahres 2021 sollen dann auf Grundlage des unter Punkt 2 erstellten Positionspapiers weitere geeignete, konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden, die auf eine frühere Klimaneutralität in Kiel abzielen. Zudem sollen wesentliche Änderungen der Rahmenbedingungen auf EU-, Bundes- und Landesebene, die dem Klimaschutz auf kommunaler Ebene zutragen, laufend im Innen- und Umweltausschuss vorgestellt und bewertet werden, sobald diese beschlossen sind.

 

3. Die Verwaltung soll darlegen, wie die vorhandenen Kompetenzen für Meeres- und Klimaforschung, Forst- und Landwirtschaft, Technologie und Digitalisierung, Wirtschaft, Verkehrs- und Finanzwesen, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Start-ups und Wissenschaft in Kiel vernetzt und für kommunale Modellprojekte gewonnen werden können. Hierzu ist 2021 unter der Beteiligung der oben genannten Akteur*innen, der Verwaltung und der Selbstverwaltung ein Workshop durchzuführen. Das Ziel dieser Kompetenz-Zusammenführung ist die Identifizierung von unterstützenden Strukturen. Inhaltlich sollen diese einen besseren Wissenstransfer zur Entwicklung von nachhaltigen Konzepten und Produkten in den Bereichen Mobilität, Wirtschaft, Gesellschaft, Meeresschutz, Biodiversität und Energiewirtschaft in Kiel befördern. Zudem wird das Referat für Wirtschaft und die Kieler Wirtschaftsförderung gebeten, probeweise einen Hackathon mit Schüler*innen, Studierenden, Start-ups und weiteren Interessierten durchzuführen, um neue technische Ideen zum Klimaschutz zu entwickeln, die in der Folge zu Produkten heranreifen können. Die Ergebnisse sowie ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen sollen in einer Geschäftlichen Mitteilung den zuständigen Fachausschüssen vorgelegt werden.

 

4. Die Verwaltung wird gebeten, aus den bisherigen Maßnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit des Klimaschutzes ein Gesamtkonzept zu erarbeiten. Ziel soll es sein, den Kieler*innen Wissen zu vermitteln, wie sie persönlich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Dieses kann auch in einem Dialogverfahren mit den Kieler*innen stattfinden. Dazu sind Best-Practice-Beispiele aus Deutschland und anderen Ländern zu betrachten. Ebenso sollen Maßnahmen erarbeitet werden, wie der Deutsche Nachhaltigkeitspreis 2021 in Kiel öffentlich dargestellt werden kann.

 

5. Die Verwaltung soll bis Herbst 2021 einen ersten Entwurf für ein Kennzahlen-Set „Klimaschutz” im Zuge des wirkungsorientierten Haushalts vorlegen, das die Erhebungen des European Energy Awards und anderer von der Stadt genutzter Evaluationssysteme ergänzt sowie den Aspekt des Klimaschutzes im Haushalt sichtbar macht. Dieses soll laufend verbessert und ausgebaut werden. Zudem soll glichst ab dem Haushaltsplan 2022 zu allen Teilplänen angegeben werden, welche Anteile bereits direkt oder indirekt dem Klimaschutz zutragen, welche Anteile im Hinblick auf den Klimaschutz neutral sind und welche Anteile dem Klimaschutz bisher noch entgegenstehen.

 

6. Im Rahmen der Umsetzung der digitalen Strategie der Landeshauptstadt Kiel ist darauf zu achten, dass nur Verfahren und Technologien entwickelt werden bzw. zum Einsatz kommen, die den Zielen der Klimaneutralität sowie der Nachhaltigkeit möglichst nicht entgegenwirken. Technologische Entwicklungen und der Nutzen technischer Implikationen und Infrastrukturen müssen auf ihren Ressourcenverbrauch, ihre Wechselwirkungen mit der (biologischen) Umwelt und ihre Anpassungsfähigkeit und Angemessenheit an einer sich wandelnden Stadtgesellschaft, vor dem Hintergrund des Klimawandels, hin überprüft werden. Daher ist auch darzustellen, wie die Digitalisierung den Klimaschutz unterstützt.

 

7. Das Büro des Stadtpräsidenten wird gebeten, die Städtepartnerschaften zu nutzen, um gemeinsame Klimaschutzprojekte durchzuführen.

 

8. Bis zum Jahr 2022 soll die Verwaltung mit Unterstützung von Expert*innen und Kieler*innen ein Klimawandelfolgen bzw. -anpassungskonzept erstellen, in denen Ziele und Maßnahmen in allen betroffenen Bereichen sowie die Unterstützung durch Digitalisierung (insbesondere bei der Datenerhebung) dargelegt werden. Zudem sollen im Zuge der Erstellung die Kieler*innen über die gesundheitlichen Auswirkungen durch den Klimawandel aufgeklärt und über die Vision einer lebenswerten Stadt öffentlich diskutiert werden.

 

 

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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen bei Gegenstimmen von CDU und AfD