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ALLRIS - Auszug

18.02.2021 - 9.1 Befreiung von Liegeplatzgebühren

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschließt, dass Traditionsschiffe und historische Wasserfahrzeuge, für die die Stadt Liegeplatzgebühren erhebt, auf Antrag für das Jahr 2021 von den Liegeplatzgebühren befreit werden.

 

Voraussetzung für die Befreiung ist, dass der Betrieb dieser Traditionsschiffe und historischen Wasserfahrzeuge hauptsächlich ehrenamtlich geleistet wird, sie für gemeinnützige Zwecke (z. B. Kunst und Kultur, Jugendförderung, Erhaltung traditioneller Seemannschaft, usw.) eingesetzt werden und ihr ständiger Liegeplatz sich innerhalb der städtischen Kieler Gewässer befindet.

 

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen