Infosystem Kommunalpolitik
02.03.2021 - 13.1 Gesundheit, Umwelt und Klima schützen – Luftverschmutzung reduzieren
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.1
- Zusätze:
- Ratsherr Halle, Ratsfraktion Die FRAKTION
- Gremium:
- Innen- und Umweltausschuss
- Status Beschluss:
- Autorisiert Aug 31, 2021
- Datum:
- Di., 02.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion Die FRAKTION
- Federführend:
- Ratsfraktion Die FRAKTION
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Angelegenheit wird erörtert.
Herr Wischmann (Die FRAKTION) übernimmt den Text des Änderungsantrages (Drs. 0221/2021) in den Grundantrag, dessen Ursprungstext gestrichen wird.
Beschluss (Streichung und Änderungen in Fettdruck):
Die Ratsversammlung bittet die Bürger*innen der Stadt Kiel, während der Corona-Pandemie:
1. auf den Betrieb von Kaminen und Holzöfen zu verzichten.
2. auch innerhalb der Brennzeit auf das Verbrennen von Gartenabfällen zu verzichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst zeitnah eine Geschäftliche Mitteilung vorzulegen, in der Möglichkeiten dargelegt werden, wie die Ratsversammlung durch eine Änderung der Kleingartensatzung oder andere Vorgaben, wie z.B. eine Erhebung von Gebühren, das Verbrennen von Grünschnitt in Kleingartenanlagen und privaten Gärten ganzjährig möglichst stark eindämmen kann.
Ziel soll dabei sein, das Verbrennen von Grünschnitt weitestgehend zu reduzieren und einem Kreislaufsystem zuzuführen. Gleichzeitig sollte ein funktionierendes Abholsystem durch den ABK oder Grünschnitt verwertende Betriebe wie die Kompostierungsanlage in Altenholz gewährleistet werden. Es ist zu prüfen, ob für die Abgabe von Grünschnitt Ermäßigungen für den Erwerb von Kompost/Erde zu gewähren sind.
Osterfeuer, Lagerfeuer oder ähnliche Aktionen sind dabei auszuklammern.
Die Verwaltung wird gebeten, in einer weiteren Geschäftlichen Mitteilung darzulegen, wie hoch die Feinstaubbelastung durch Kleinfeuerungsanlagen (Kaminöfen) ist und welche Möglichkeiten der Reduzierung durch Filteranlagen bestehen. Weiterhin soll dargelegt werden, ob und mit welchem Aufwand eine Kampagne zur Aufklärung über die Feinstaubproblematik beispielsweise durch Schornsteinfeger*innen erfolgen kann, um die Feinstaubemissionen in Kiel zu reduzieren.
Bericht zum Stand der Umsetzung:
In der Geschäftlichen Mitteilung "Gesundheit, Umwelt und Klima schützen – Luftverschmutzung reduzieren, hier:Feinstaubbelastung durch Kaminöfen" ('Drs. 0148/2022) hat die Verwaltung die Feinstaubbelastung durch Kleinfeuerungsanlagen (Kaminöfen) dargestellt.
Zum Verbrennen von Grünschnitt in Kleingartenanlagen wird auf die geänderte Gesetzgebung des Landes verwiesen (Pflanzenabfallverordnung).