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ALLRIS - Auszug

18.03.2021 - 10.8 Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Förderung von Tagespflege im Rahmen von versicherungspflichtiger Anstellung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1. Der Anpassung der Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Förderung von Tagespflege im Rahmen von versicherungspflichtiger Anstellung ab 01.01.2021 aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des neuen Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) wird zugestimmt. Die Mindesthöhe der in § 47 des Kindertagesförderungsgesetzes normierten Sachaufwandspauschale für die Tagespflege wird jährlich um 2 % angehoben (siehe § 55 des KiTaG).

 

2. Punkt 3.4. der oben benannten Richtlinie wird unter Absatz 3 angepasst: Es wird eine Förderung für die Anleitung und Begleitung der Vertretungskindertagespflegepersonen gewährt. Für jede Vertretungskindertagespflegeperson können 3,9 Wochenarbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft bis zur Höhe des tarifrechtlich angemessenen Entgeltes der Eingruppierung S 11b des TvöD-SuE finanziert werden.

 

3. Der Übernahme der Kosten in Höhe von jährlich ca. 10.000,- € (Anpassung der Sachaufwandspauschalen) und ca. 67.000,- € (Anpassung der Leitungsstunden) wird zugestimmt. Sie werden ab 2022 im Haushalt zur Verfügung gestellt und stehen unter Haushaltsvorbehalt. Die für das Haushaltjahr 2021 benötigten Mittel in Höhe von bis zu 77.000,- € stehen beim Sachkonto 53180000 (Zuschüsse an übrige Bereiche), dem Kostenträger 36100203 (Förderung von Kindern in Tagespflege freier Träger) und der Kostenstelle 31000 zur Verfügung. Es handelt sich um Mittel, welche in 2021 aufgrund der anvisierten Änderungen des KiTaG in entsprechender Höhe beplant wurden.

 

 

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Drucksache