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25.03.2021 - 4 Bericht der Dezernentin
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 25.03.2021
- Status:
- öffentlich (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
Stadträtin Grondke berichtet über folgende Themen:
Holstenfleet:
Das Holstenfleet sei sowohl für den Deutschen Ingenieurspreis als auch für den Deutschen Landschaftsarchitekturpreis vom BDLA norminiert.
Baubeginn Grünzug Lessingplatz im April 2021:
Der Park sei Bindeglied zwischen Schrevenpark und dem Rosemarie-Kilian-Park („Grüntangente Nord“)
Durch die Umgestaltung werde die Aufenthaltsqualität und die Verknüpfung des grünen
Platzes mit dem historischen Lessingbad durch:
- Neugestaltung der Fläche als Aufenthaltsbereich
- Verknüpfung mit dem ehemaligen Lessingbad durch Verzicht auf die Parkplätze vor
dem Gebäude
- Schaffung von Kurzzeit- und Behindertenparkplätzen vor der Post
- Teil-Entsiegelung und Neugestaltung der Verkehrsflächen als Radverbindung
- Ökologische Aufwertung durch Anlage von insektenfreundlicher Bepflanzung
- Möglichkeit für Nutzung durch die Muthesius-Kunsthochschule, verstärkt.
Umsetzungsbeginn sei der 19.04.2021. Für die Dauer der Bauzeit werde die Querstraße vor der Lessinghalle gesperrt. Die Erreichbarkeit der Kindertagesstätte und der Dienststelle der Bundespolizei bleibe aber durch die Umfahrungsmöglichkeit hinter der Lessinghalle erhalten. Auch der Vorplatz der Lessinghalle bleibe für Fuß- und Radverkehr geöffnet.
Bericht über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig
Die Landeshauptstadt Kiel habe ein Verfahren gegen die Landwirtschaftskammer als Eigen-
tümerin eines der „Vorzeigedenkmale“ in Kiel – dem Gebäude Holstenstraße 106, in dem
auch einige städtische Organisationseinheiten räumlich untergebracht sind, gewonnen.
In der Sache gehe es um den Austausch von Fenstern. Die Denkmalschutzbehörde habe
eine Genehmigung zum von der Landwirtschaftskammer begehrten Vorgehen versagt. In der
Verhandlung am 12.02.2021 folgte das Gericht in allen Punkten der Widerspruchsbegründung
der Landeshauptstadt Kiel und hab die Klage der Landwirtschaftskammer abgewiesen.
Die untere Denkmalschutzbehörde habe den Einbau von Holzfenstern gefordert, so wie es
sich ursprünglich zum Zeitpunkt der Erbauung des Gebäudes darstellte. Das Gebäude der
Landwirtschaftskammer stelle das bedeutendste Beispiel für den norddeutschen
Kontor-Hausbau des Klinkerexpressionismus der Zwanziger-Jahre des 20. Jahrhunderts in Kiel dar.